13. Monatsanteil

letzte Mutation 17.04.2020
 
Wenn in der Personalübersicht, das Flagfeld '13. Mt.' aktiviert ist, wird der im TWM berechnete Anteil 13.-Monatslohn in ein persönliches Fondskonto und in das FiBu-Rückstellungskonto 20093 gebucht.
 
Wir unterscheiden Auszahlungen für den 13.-Monatslohn wie folgt:
 
a.  13.-Mt.-Fond Teilauszahlung (ArbN wünscht eine Teilauszahlung des 13.-Mt-Fond)
Eingaben für 13.-Mt.Fond Teilauszahlung:
Unter Lohnart '140 13.-Mt-Fond Teilauszahlung' in der Spalte 'Lohn' den Betrag (z. Bsp. 500.00) eingeben.
Resultat:
Wenn die Teilauszahlung >als das Fondguthaben ist, wird der Betrag durch das System entsprechend gekürzt.
 
b. 13.-Mt-Fond Auszahlung (ArbN wünscht die Auszahlung des gesamten 13.-Mt.-Fond)
Eingaben für 13.-Mt.-Fond Gesamtauszahlung:
Lohnart '141 13.-Mt-Fond Auszahlung' eingeben (alle Felder sind gesperrt, bzw. es ist keine Eingabe nötig!)
Resultat:
Das System ermittelt das gesamte Guthaben des 13.-Mt.-Fond inkl. den letzten (erfassten) Rapporten und übergibt diesen Betrag in die Lohnabrechnung. Der 13.-Mt.-Fond wird somit saldiert!
 
Hinweise zu 13. Mt.-Fond Auszahlung:
  • Da im TWM auf den Rückstellungsbetrag in den Fond bereits die Prämien für FAR und WBK/VZK sowie die Quellensteuer abgezogen werden, fallen diese Prämien bei einer 13.-Mt.-Fond-Teil-, bzw. Auszahlung weg.
  • Da im TWM der Rückstellungsbetrag in den Fond nicht in die KTG-, AHV- und UV-Basis kumuliert wird, erfolgen diese Sozialleistungsabzüge erst bei '13.-Mt.-Fond Teilauszahlungen' und '13.-Mt-Fond Auszahlungen'.
  • Wenn die Auszahlung des '13. Mt.-Fond' in einer Rapportwoche eines Vorjahres erfasst wurde und unter TWM-Einstellungen, Register [AHV/FAK/GAV] das Flag 'Lohnbuchhaltung gesperrt' in den Vorjahren aktiv ist, wird beim Verbuchen des Rapportes in den Lohn die Lohnabrechnung mit Datum 03.01.JJJJ, bzw. bei Auszahlungen über CHF 1'250.- mit entsprechend späterem Datum generiert damit der ALV- und NBU-pflichtige Lohn nicht maximiert wird.
    (Im Jahr 2016 ist maximal CHF 411.66 pro Tag, CHF 12'350.- pro Monat, bzw. CHF 148'200 pro Jahr NBU und ALV1 pflichtig).
  • Zusätzlich wird eine neue Anstellungsperiode Ab 01.01.JJJJ und Bis-Datum gemäss Lohnabrechnungsdatum generiert.
  • Weitere Informationen zum Thema 13. Monatslohn finden Sie am Ende des Kapitel Ferien- und 13.-Monatslohn verwalten.
     
Hinweise zu 13. Mt.-Fond Auszahlungen aus Vorjahren bei Saldoübernahme aus einem anderen System:
Bei einem Systemwechsel auf TWM müssen folgende Punkte unbedingt beachtet werden:
  • Abklären, ob die Rückstellungen für 13.-Montatslohn im alten System bereits in die Basis der QS sowie AHV, UV etc. genommen wurde oder nicht?
  • Die Lohnart '142 13.-Mt.-Fond Auszahlung (Vorjahr)' muss durch B&F entsprechend den Voraussetzungen gemäss Punkt 1 angepasst werden.
  • Vorjahresfonds aus einem anderen System müssen bei den Eröffnungsbuchungen in ein separates Passivkonto (in der Regel Kto. 20094) gebucht werden.
  • Auszahlungen von Vorjahresguthaben müssen unter der Lohnart '142 13.-Mt.-Fond Auszahlung (Vorjahr)' erfasst werden und werden somit automatisch in das Kto. 20094 gebucht.