Damit der Anspruch auf Familienzulagen (Kinder-/Ausbildungszulagen) legitimiert ist, müssen ArbN die 'Anmeldung für Familienzulagen' vollständig ausfüllen und durch den/die Partner/in unterzeichnen lassen.
Abschliessend muss die Anmeldung inkl. den entsprechenden Unterlagen der zuständigen FAK zustellt werden.
Damit ArbN das Ausfüllen erleichtert wird, kann im Personalstamm, Register [Meldungen] die 'Anmeldung FAK' mit den Daten aus dem Personalstamm und den Eingaben in 'Anmeldung FAK' ausgefüllt und abschliessend gedruckt und dem ArbN zur Unterzeichnung zugestellt werden.
Die im TWM Personalstamm, Register [Meldungen] integrierte Vorlage 'Anmeldung FAK' entspricht dem Format der FAK 'swisstempfamily'. Leider gibt es keinen eidgenössischen Standard für das Anmeldeformular. Ob das im TWM integrierte Anmeldeformular auch den Ansprüchen der für Ihren Betrieb zuständigen FAK entspricht, kann B&F nicht gewährleisten.
Felderläuterungen:
Folgend werden nur die wichtigsten Felder erläutert.
Punkt 1AntragstellerIn
AsylbewerberStandard ist dieser Wert 'Nein'
Ab wann beantragen Sie die ZulageGeben Sie hier das Datum ein ab welchem Sie Anspruch auf Kinderzulagen beantragen. Das ist in der Regel der 1. Arbeitstag.
Punkt 2Arbeitgebende
Beschäftigt seit / bisGeben Sie hier das Datum seit wann Sie den ArbN beschäftigen ein. Das ist in der Regel der 1. Arbeitstag.
Arbeitsstunden im Monat Geben Sie die Arbeitsstunden, welche der ArbN gemäss Einsatzvertrag arbeiten sollte, ein.
AHV-pflichtiges Mindesteinkommen wird voraussichtlich erreicht Das AHV-pflichtige Mindesteinkommen ist CHF ?? pro ?? und der Standardwert ist 'Ja'