PS [Zahlungsmodus und Lohnpfändung]letzte Mutation 25.08.2023
Einleitung
Diese Eingaben bilden die Basis zur korrekten Verteilung, bzw. Überweisung des Lohnguthabens.
Im Weiteren bilden sie die Basis zur korrekten Berechnung von Akontozahlungen.
Die Zahlungsarten Post, Bank, IBAN oder Bar stehen zur Auswahl.
Mit der Zahlungsart bestimmen Sie auf welche Art das Geld den Begünstigten ausbezahlt werden soll.
Für Überweisungen ins Ausland ist die Zahlungsart IBAN zu verwenden.
Die IBAN-Nr. muss mit den Adressangaben des Begünstigten übereinstimmen, ansonsten wird die Überweisung durch die Bank nicht ausgeführt.
Hinweis Falls die gewünschte Bank in der Auswahlliste nicht zur Verfügung steht, laden Sie unter dem Menü Stammdaten, 'Bankenverzeichnis' die aktuellen CH Banken- und Clearing-Infos mittels Schaltfläche [Download] herunter.
Zahlung für
Vorname, Name, Strasse, PLZ, Ort und Land.
Diese Angaben werden beim Erfassen eines neuen Begünstigten automatisch aus der erfassten Hauptadresse übernommen und können hier mutiert werden.
Hinweis Die Adressangaben des Begünstigten müssen mit der IBAN-Nr. übereinstimmen, ansonsten wird die Überweisung durch die Bank nicht ausgeführt.
Zahlungsvermerk
Mittels dem hier erfassten Text kann ein Zahlungsgrund im Zahlungsauftrag kommuniziert werden.
Gültig von / bis
Mit dem Gültigkeits-Datum von und bis können Sie ein Zeitfenster für die Gültigkeit der festgelegten Zahlungsaufteilung definieren.
Zahlungsbetrag
Den Zahlungsbetrag für das erste Konto wird im Feld Zahlungsbetrag erfasst. Im zweiten Konto wird das Feld leer gelassen, so wird der Restbetrag des Lohns auf dieses Konto überwiesen.
Wenn die Zahlung auf diverse Konti verteilt wird, lesen Sie das unten aufgeführte Kapitel 'Auszahlung des Lohn an mehrere Begünstigte'.
Mindestrest
Betrag für die Restzahlung, damit diese z. Bsp. nicht unter das Existenzminimum sinken kann.....
Lesen Sie dazu auch das unten aufgeführte Kapitel 'Auszahlung des Lohnes an mehrere Begünstigte' unten.
Typ (Lohn Auszahlungen an)
Im diesem Feld wird festgelegt, an wen das Lohnguthaben ausbezahlt bzw. wie das Lohnguthaben verteilt wird, wenn mehrere Begünstigte Anspruch auf einen Teil des Einkommens haben.
Hinweise:
Zahlungsart
Folgende Zahlungsarten, welche nicht mehr ausgewählt werden können, stehen noch zur Auswahl, damit früher zugewiesene noch angezeigt werden.
Bank Diese Zahlungsart kann nicht mehr ausgewählt werden und der Anwender wird mittels einer MsgBox entsprechend informiert.
Postkonto Diese Zahlungsart kann nicht mehr ausgewählt werden und der Anwender wird mittels einer MsgBox entsprechend informiert.
IBAN Erfassen Sie hier die IBAN-Nummer (International Banking-Account-Number). Die IBAN-Nr. enthält bei CH-Banken die BIC-Nr. und der Bankname des Begünstigten, welche automatisch auf Basis der IBAN-Nr. durch das System zugewiesen werden.
Für die Gebührenregelung stehen folgende Optionen zur Auswahl:
0 = Zulasten Auftraggeber
1 = Zulasten Begünstigter
2 = Spesenteilung
Hinweise
Ausland Bitte verwenden Sie diese Auswahl nur, wenn die Zahlung auf ein ausländischen Bankkonto überwiesen werden soll und der Begünstigte keine IBAN-Konto hat. Ansonsten wählen Sie die Zahlungsart 'IBAN'.
ESR Diese Zahlungsart wird in der Regel für Lohnüberweisungen nicht benutzt.
QR Diese Zahlungsart wird in der Regel für Lohnüberweisungen nicht benutzt.
Wenn diese Zahlungsart ausgewählt wird, stehen die Felder 'QR-IBAN', 'Referenz', 'Text' und 'Bankname' zur Verfügung.
Hinweise
![]() Bei ArbN, welche kein Bankkonto haben, bzw. welchen der Lohn in Bar ausbezahlt wird, muss die Zahlungsart 'IBAN' ausgewählt und das Flag 'Bar' aktiviert werden.
Hinweis: Das Flag 'Bar' kann nur aktiviert werden, wenn nur ein Lohnkonto besteht.
Auszahlung des Lohnes an mehrere Begünstigte, bzw. verschiedene Konti
Beachten Sie, dass die Aufteilung an verschiedene Begünstigte in der Reihenfolge der Einträge im Übersichtsfenster links erfolgt und deshalb die Begünstigten unbedingt gemäss folgenden Beispielen erfasst werden müssen.
Hinweise:
Lohnpfändung mit Existenzminimum:
Folgend wird dem ArbN nur ein (vom Betreibungsamt festgelegtes) Existenzminimum (im folgenden Bsp. CHF 3'000.-) pro Mt. ausbezahlt und das übersteigende Einkommen muss dem Betreibungsamt überwiesen werden.
Lohnpfändung mit Pauschalabzug:
Folgend erhält der ArbN (nachdem Ihm ein Pauschalabzug von CHF 1'000.- gemacht wird) das Resteinkommen.
Lohnpfändung mit Pauschalabzug inkl. Existenzminimum:
Folgend erhält der ArbN (nachdem Ihm ein Pauschalabzug von CHF 1'000.- gemacht wird) das Resteinkommen.
Wenn der Auszahlungsbetrag >3'000.- und <4'000.- ist, wird der Pauschalbetrag von CHF 1'000.00 entsprechend angepasst, bzw. reduziert.
Wenn der Auszahlungsbetrag <3'000.- ist, erhält der ArbN den gesamten Betrag und das Betreibungsamt nichts.
Wenn der Auszahlungsbetrag >4'000.- ist, erhält das Betreibungsamt die CHF 1'000.- und der ArbN den gesamten Restbetrag.
Lohnpfändung an 2 Begünstigte inkl. einem Existenzminimum mit Priorität:
Folgend erhält der 1. Begünstigte die ersten CHF 1'800.- (vorausgesetzt es verbleiben CHF 3'000.- als Existenzminimum für den ArbN) des Einkommens.
Der ArbN erhält in jedem Fall ein (vom Betreibungsamt festgelegtes) Existenzminimum von CHF 3'000.- pro Monat.
Das Betreibungsamt erhält das (über Pauschalbetrag von 1'800.- und dem Existenzminimum von 3'000.- = Total 4'800.- liegende) Resteinkommen.
Lohnpfändung mit Pauschalabzug inkl. Existenzminimum:
Folgend erhält der ArbN (nachdem Ihm ein Pauschalabzug von CHF 1'000.- gemacht wird) das Resteinkommen (maximal jedoch ein Existenzminimum von CHF 3'000.-).
Wenn der Auszahlungsbetrag <4'000.- ist, erhält die Drittperson den Pauschalbetrag von CHF 1'000.- und der ArbN den Restbetrag.
Wenn der Auszahlungsbetrag >4'000.- ist, erhält die Drittperson den Pauschalbetrag von CHF 1'000.-, der ArbN das Existenzminimum von CHF 3'000.- und das Betreibungsamt den Restbetrag.
Lohnpfändung mit 2 Pauschalabzügen ohne Existenzminimum:
Folgend erhält der 1. Begünstigte die ersten CHF 800.- des Einkommens.
Das Betreibungsamt erhält mit 2. Priorität eine Pauschale von CHF 1'000.- und der ArbN das Resteinkommen
Wenn der Auszahlungsbetrag <1'800.- ist, erhält der ArbN nichts, und der Begünstigte mit 2. Priorität den Restbetrag >800.-
Wenn der Auszahlungsbetrag <800.- ist, erhält der ArbN und der Begünstigte mit 2. Priorität nichts, und der Begünstigte mit 1. Priorität den gesamten Auszahlungsbetrag.
Lohnpfändung wenn gesamter Auszahlungsbetrag an das Sozialamt geht:
Folgend wird der gesamte Auszahlungsbetrag dem Sozialamt überwiesen.
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