ALV-AGB EU inkl. PD U1 & Versandletzte Mutation 04.03.2016
Einleitung
Im TWM kann die 'ALV Arbeitgeberbescheinigung EU, bzw. international' kurz 'ALV-AGB EU' gemäss folgender Workflowbeschreibung erstellt werden.
Allgemeine Information zur 'ALV-AGB EU' können Sie dem Kapitel ALV-Arbeitgeberbescheinigung EU entnehmen.
Voraussetzung
Die 'ALV-AGB EU' muss durch den ArbG ausgefüllt werden, wenn der in Arbeitslosigkeit geratener ArbN im Ausland, bzw. seinem Heimatland Arbeitslosenentschädigung beanspruchen will.
Die 'ALV-AGB EU' wird in der Regel vom ArbN oder vom zuständigen RAV verlangt.
Damit die unter Punkt 16 aufgeführten Anstellungsperioden und Lohnangaben korrekt sind, müssen vor dem Erstellen einer 'ALV-AGB EU' alle Rapporte in den Lohn verbucht werden.
Falls die 'ALV-AGB EU' dem ArbN oder zuständigen RAV automatisch als PDF-Datei in Form eines Mail-Anhang zustellen möchten, muss im Personalstamm, Register [E-Printing], links die Meldung aktiviert werden. Dadurch wird rechts automatisch die Mailadresse aus dem Personalstamm übernommen, welche Sie durch die Mailadresse des zuständigen 'Empfängers', bzw. RAV mutieren können.
Workflow
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