BVG-Verwaltung

Letzte Mutation 17.11.2019
 
Einleitung
Folgend werden die wichtigsten Regeln und Festlegungen zur BVG-Verwaltung und Berechnung von ArbN mit Stunden- und Monatslohn beschrieben.
Die BVG Basisdaten für ArbN im Stunden- und Monatslohn (wie die Ansätze und Berechnung betreffend Maximierung, Koordinationsabzug und Abzugsprämien) werden unter Optionen, TWM-Einstellungen, Register [BVG] verwaltet.
Das Stiftungsreglement Ihrer Pensionskasse kann festhalten, dass gelegentlich (und nicht regelmässig) anfallende Lohnarten (siehe dazu unten aufgeführtes Kapitel 'BVG-pflichtige Lohnarten sind') nicht BVG-pflichtig sind.
Zudem kann in der Regel mit der Pensionskasse vereinbart werden, dass der BVG-pflichtige Betrag maximiert und der Koordinationsabzug in Relation zum Arbeitspensum berechnet wird.
Bei Krankheit oder Unfall entfällt die Prämienpflicht ab dem 4 Monat. Dies wird in die Wege geleitet, indem der Pensionskasse eine Meldung inkl. Arztzeugniskopien zugestellt wird und hat zur Folge, dass die BVG-Beiträge durch die BVG-Versicherung übernommen wird und das Sparkapital weiter dem persönlichen Konto gutgeschrieben wird.
Im Kapitel 'BVG-Daten Export' finden Sie Infos zur Übermittlung der BVG-Daten an die Pensionskasse.
 
BVG Abzugslohnarten
Folgende BVG Abzugslohnarten bestehen im TWM:
600 BVG Berufliche Vorsorge unter dieser Lohnart wird der durch das System berechnete Standard BVG-Abzug verwaltet.
601 BVG-Korrekturen' mit dieser Lohnart werden in der Rapporterfassung 'Allgemeine' und 'Nachtrags-Korrekturen' erfasst.
602 BVG VK mit dieser Lohnart kann ein pauschaler Abzugsbetrag, welcher durch das System bei der Rapportverbuchung automatisch in eine Lohnabrechnung pro Monat verbucht wird, verwaltet werden.
 
BVG Festlegungen und Regeln gemäss GAV Personalverleih:
Versicherungsbeginn
  • Sofort, wenn der ununterbrochene Einsatz 13 Arbeitswochen überschreitet;
  • Sofort, wenn der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wird;
  • Sofort, auf Verlangen des Arbeitnehmers;
  • Sofort, wenn der ArbN unterstützungspflichtige Kinder hat;
  • Ab der Geburt eines Kindes innerhalb der ersten 13 Arbeitswochen;
  • Ab der 14. Arbeitswoche, wenn der Einsatz trotz einer ursprünglich vorgesehenen kürzeren Dauer, >13 KW ist
  • Ab der Annahme einer Einsatzverlängerung, wenn die Verlängerung und die ursprünglichen Einsätze zusammen mehr als 13 Wochen ergeben.
    Hinweis: Wenn das System bei der Rapportverbuchung feststellt, dass der Einsatz über 13 KW dauert, werden sämtliche in der Lohnabrechnungen enthaltenen KW's in die BVG-Berechnung einbezogen.
 
Unterbrechung
Eine Unterbrechung (Arbeitsunterbruch zwischen zwei Einsätzen) zieht die Versicherungsbeendigung nach sich, wenn sie gleich oder länger als 364 Tage dauerte.
Mehrere Anstellungen beim gleichen Verleiher müssen zusammengezählt werden.
Gerechtfertigte Unterbrüche wie Militärdienst, Krankheit, Unfall ziehen keine Versicherungsunterbrechung nach sich.
 
Wann wird eine BVG-Woche generiert
Wenn in einer KW mindestens ein Rapport-Tag mit einer der folgende Lohnarten erfasst wurde:
  • Alle BVG-pflichtigen Lohnarten, mit aktivem Flag 'BVG++', (z. Bsp. 'Normalstunden', 'TG-Zahlungen ArbG' etc.)
  • Alle Lohnarten ohne BVG-pflicht, mit aktivem Flag 'BVG++', (z. Bsp. 'TG-Zahlungen Versicherungen', ' Ferienbezug' etc.)
    Hinweis: Die BVG-KW's werden bei Lohnarten, welche mit Ab- und Bis-Datum erfasst werden, (z.Bsp. TG-Zahlungen) wie folgt ermittelt:
    Anzahl Tage vom Ab, bis zum Bis-Datums
    d
    = Anzahl BVG-KW
    7
 
BVG-pflichtige Lohnarten sind
Grundsätzlich gilt, dass alle Sozialleistungspflichtigen, bzw. AHV-pflichtigen Lohnzahlungen auch BVG-pflichtig sind.
Ausnahmen bilden dabei folgende Lohnarten: (Bitte beachten Sie dazu auch den Hinweis oben in der Einleitung)
  • Überstunden < 100%
  • Lohnzuschlag für Schicht-, Sonntags- und Nachtarbeit (und ähnliches)
  • Bezahlte Wegzeit und gelegentliche Prämien
  • Folgende Lohnzahlungen sind nur während der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht BVG-pflichtig:
  • Taggeldzahlungen von Dritten wie SUVA oder KTG-Versicherung (Lohnfortzahlungspflicht gemäss 'Berner Skala')
  • EO-Entschädigungen für Militär und Zivilschutz (Lohnfortzahlungspflicht gemäss 'Berner Skala')
  • EO-Entschädigungen für Mutterschaftsurlaub (Lohnfortzahlungspflicht gem. OR Art. 329f 14 Wochen)
 
Nicht in die BVG-Pflicht fallen folgende Lohnarten
  • Kinderzulagen, Geburtengelder
  • Alle Arten von Spesen (Stunden-, Tages-, Wochen- und Monats-Spesen)
  • Auszahlungen von Ferien- und 13.-Mt.-Lohn (diese werden bei der Rückstellung in die BVG-Berechnung integriert).
 
BVG-Versicherter Stundenlohn (Ansätze gültig für 2020)
Um den versicherten Stundenlohn zu ermitteln bedarf es folgenden Berechnungen:
  • Plafonierung; wenn der AHV-pflichtige Bruttostundenlohn (inkl. F, F & 13.Mt.) den maximal BVG-pflichtigen Betrag von CHF 39.00 überschreitet, wird er auf diesen gekürzt.
    Maximierung; wenn der Betrag >CHF 10.40 und <CHF 13.05 ist, muss dieser auf CHF 13.05 maximiert werden bevor der Koordinationsabzug von 11.40 abgezogen wird. Das ergibt ein BVG-pflichtigen Std.-Lohn von CHF 1.65.
  • Koordinationsabzug; vom Ø Stundenlohn muss der Koordinationsabzug CHF 11.40 abgezogen werden.
Hinweise:
  • Bei Personen mit einem Invaliditätsgrad von 50 - 66.66 % wird jeweils 1/2 des Plafonierungs-, Maximierungs- und Koordinationsabzuges angewendet.
  • Personen mit einem Invaliditätsgrad von 66.66 - 100 % sind der BVG-Versicherung nicht unterstellt.
  • Die Plafonierungs- und Maximierungsbeträge, sowie der Koordinationsabzug ändern sich bei jeder BVG-Anpassung.
 
Beiträge/Prämien
Die Prämie hängt vom Alter und Geschlecht der ArbN ab. Es gibt pro Geschlecht fünf Alterskategorien, welche unter Optionen, TWM-Einstellungen, Register [BVG] verwaltet werden.
 
Berechnungsformel bei Stundenlohn
Zur Ermittlung des BVG-pflichtigen Betrages werden durch das System folgende Berechnungen vorgenommen.
 
  • BVG-pflichtiger Betrag = Kumulierung aller Beträge (Anzahl * Spalte Lohn), welche AHV, bzw. BVG-pflichtig sind. Zusätzlich werden die Beträge des 'Feiertags'- 'Ferien'- und '13.-Mt.-Anteil' gemäss Lohnabrechnung dazuberechnet.
  • Divisor = Kumulierung der Stunden, welche unter einer Lohnart bei welcher das Flag 'BVG' aktiv ist erfasst wurden.
    Hinweis: Bei Lohnarten, mit einem Pauschalbetrag wird der Betrag durch den GL1 oder GL2 geteilt und zum Divisor berechnet.
  • Ø Stundenlohn = BVG-pflichtiger Betrag  /  Divisor, bzw. Anzahl Stunden.
  • BVG-pflichtiger Stundenbetrag = (Ø Stundenlohn maximieren, plafonieren und minimieren).
    Hinweis: Unter TWM-Einstellungen kann festgelegt werden, ob der berechnete BVG-pflichtige Stundenlohn maximiert wird und der Koordinationsabzug in Relation zum Arbeitspensum berechnet wird.
  • BVG-pflichtiger Betrag = BVG-pflichtiger Stundenbetrag x Divisor, bzw. Anzahl Stunden.
  • Prämienprozent = aufgrund des Alters und Geschlechts.
  • Prämienabzug = BVG-pflichtiger Betrag x Prämienprozent.
 
 
Berechnungsformel für ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stunden- oder Monatstarif:
  • R1= Monatslohn * 12, bzw. mal 13 wenn ArbN Anspruch auf 13.-Monatslohn hat.
  • R2= Bei Teilzeitangestellten, Hochrechnung des Jahreseinkommen 
  • R3= Wenn R2 > als Maximalbetrag pro Jahr ist, dann wird der Betrag auf diesen Wert maximiert
    Hinweis: Unter TWM-Einstellungen kann festgelegt werden, ob der berechnete BVG-pflichtige Jahreslohn maximiert wird.
  • R4= Bei Teilzeitangestellten, Berechnung des BVG-pflichtigen Jahresgehalt inkl. Maximierung
  • R5= Bei Teilzeitangestellten, Berechnung des Koordinationsabzug
  • R6= R4 abzüglich (-) Koordinationsabzug pro Jahr (=BVG-pflichtiges Jahresgehalt)
    Hinweis: Unter TWM-Einstellungen wird festgelegt, ob der Koordinationsabzug in Relation zum Arbeitspensum berechnet wird
  • R7= R6 / 12 = (BVG-pflichtiger Betrag pro Monat)
  • R8= R7 + Beträge von BVG-pflichtige Lohnarten pro Lohnabrechnung (diese werden nur dazuberechnet, wenn das berechnete Jahreseinkommen <= das BVG-Maximum ist).
  • R9= R8 * BVG-Prämie gemäss Tabelle in TWM-Einstellungen, Register [BVG]
    Hinweis: Bei ArbN mit Monatslohn wird (unabhängig von der BVG Status-Einstellung gemäss Personalstamm, Register [Sozialleistungen]) durch das System immer ein BVG-Abzug in die Lohnabrechnung gebucht.
Beispiele gültig für 2020
Bei folgendem Bsp. bestehen folgende Voraussetzungen:
  • Arbeitspensum von 60%.
  • Es besteht Anspruch auf 13.-Monatslohn.
  • Es besteht eine Maximierung, da nur das gesetzliche Minimum (85'320.-) BVG-pflichtig ist.
  • Der Koordinationsabzug wird in Relation zum Arbeitspensum (60%) berechnet.
     
  • R1= CHF   4'200 * 13 = CHF 54'600 (Jahreseinkommen bei 60% Arbeitspensum)
  • R2= CHF 54'600 / 60 * 100 = 91'000 (Hochrechnung des Jahreseinkommen bei 60% Arbeitspensum)  
  • R3= CHF 91'000 (> als CHF 85'320, deshalb Maximierung auf CHF 85'320)
  • R4= CHF 85'320 * 0.6 = 51'192 (BVG-pflichtiges Jahresgehalt mit Maximierung und ohne Koordinationsabzug)
  • R5= CHF 24'885 * 0.6 = 14'931 (Koordinationsabzug in Relation zu Arbeitspensum von 60%)
  • R6= CHF 51'192 – CHF 14'931 = CHF 36'261 (BVG-pflichtiges Jahresgehalt)
  • R7= CHF 36'261 / 12 = CHF 3'021.75 (BVG-pflichtiges Monatsgehalt)
  • R8= CHF   1'000 (einmalige BVG-pflichtige Zahlung, welche nicht berechnet wird, da das Jahresgehalt >=BVG-Maximum)  
  • R5= CHF   3'021.75 * BVG-Prämie (z. Bsp. 7%) = CHF 211.52 
 
Bei folgendem Bsp. bestehen folgende Voraussetzungen:
  • Arbeitspensum von 60%.
  • Es besteht Anspruch auf 13.-Monatslohn.
  • Es besteht kein Maximierung.
  • Der Koordinationsabzug wird nicht in Relation zum Arbeitspensum (60%) berechnet.
     
  • R1= CHF   4'200 * 13 = CHF 54'600 (Jahreseinkommen bei 60% Arbeitspensum)
  • R2= CHF 91'000 (ohne Maximierung)
  • R3= CHF 91'000 * 0.6 = CHF 54'600 (BVG-pflichtiges Jahresgehalt ohne Maximierung und Koordinationsabzug)
  • R4= CHF 54'600 – CHF 24'885 = CHF 29'715 (BVG-pflichtiges Jahresgehalt)
  • R5= CHF 29'715 / 12 = CHF 2'476.25  (BVG-pflichtiges Monatsgehalt)
  • R6= CHF   1'000 + 2'476.25 = 3'476.25 (BVG-pflichtiges Monatsgehalt inkl. BVG-pflichtige Zahlung von CHF 1'000)  
  • R5= CHF   3'476.25 * BVG-Prämie (z. Bsp. 7%) = CHF 243.33