PS [Zahlungsmodus und Lohnpfändung]

letzte Mutation 08.07.2020
 
Einleitung
Diese Eingaben bilden die Basis zur korrekten Verteilung, bzw. Überweisung des Lohnguthabens. Im Weiteren bilden sie die Basis zur korrekten Berechnung von Akontozahlungen.
Die Zahlungsarten Post, Bank, IBAN oder Bar stehen zur Auswahl.
Mit der Zahlungsart bestimmen Sie auf welche Art das Geld den Begünstigten ausbezahlt werden soll.
Für Überweisungen ins Ausland ist die Zahlungsart IBAN zu verwenden.
Hinweis: Falls die gewünschte Bank in der Auswahlliste nicht zur Verfügung steht, laden Sie unter dem Menu Stammdaten, 'Bankenverzeichnis' die aktuellen Banken- und Clearing-Infos mittels Schaltfläche [Download] herunter.
 
Bank
Über die Schaltfläche 'Bank...' lässt sich die Bank-Clearingnummern aufgrund von Ort, Plz oder Bankname suchen.
Unter 'Konto-Nummer' wird das Bankkonto des Begünstigten erfasst (CHXX XXXXX XXXXX XXXXX X). Aufgrund dieser Eingabe findet das System die 'Clearing-Nummer' der Bank.
Zusätzlich ist noch den 'Banknamen' und den 'Bankort' zu erfassen.
 
Postkonto
Die Kontonummer, z. Bsp. 01-162-8 oder 10305 usw. ist zu erfassen. Die Prüfziffer kann auch weggelassen werden. Sie wird dann vom Programm erzeugt.
 
IBAN
Die IBAN-Nummer (International Banking-Account-Number) ist im gleichnamigen Feld zu hinterlegen. Die IBAN enthält Land, Bankinstitut und Kontonummer des Begünstigten.
 
Für die Gebührenregelung stehen folgende Optionen zur Auswahl:
  • 0 = Zulasten Auftraggeber
  • 1 = Zulasten Begünstigter
  • 2 = Spesenteilung
Obwohl das Bankinstitut bereits in der IBAN enthalten ist, geben ist der Bankname quasi als 'Neunerprobe' nochmals einzugeben. Ebenfalls notwendig ist die Eingabe der 'BIC'
 
Ausland
Bei Lohnzahlungen ins Ausland muss diese Zahlungsart ausgewählt werden.
Folgende Felder sind zwingend auszufüllen:
Bankname, Bankadresse 1, Bank PLZ/Ort und Bank Land
 
Bar
Bei ArbN, welche kein Bankkonto haben, bzw. welchen der Lohn in Bar ausbezahlt wird, muss die Zahlungsart 'IBAN' ausgewählt und das Flag 'Bar' aktiviert werden.
Hinweis: Das Flag 'Bar' kann nur aktiviert werden, wenn nur ein Lohnkonto besteht.
 
Gültig von/bis
Mit dem Gültigkeits-Datum von und bis können Sie ein Zeitfenster für die Gültigkeit der festgelegten Zahlungsaufteilung definieren.
 
Zahlungsbetrag
Den Zahlungsbetrag für das erste Konto wird im Feld Zahlungsbetrag erfasst. Im zweiten Konto wird das Feld leer gelassen, so wird der Restbetrag des Lohns auf dieses Konto überwiesen.
Wenn die Zahlung auf diverse Konti verteilt wird, lesen Sie das unten aufgeführte Kapitel 'Auszahlung des Lohn an mehrere Begünstigte'.
 
Mindestrest
Betrag für die Restzahlung, damit diese z. Bsp. nicht unter das Existenzminimum sinken kann.....
Lesen Sie dazu auch das unten aufgeführte Kapitel 'Auszahlung des Lohnes an mehrere Begünstigte' unten.
 
Typ (Lohn Auszahlungen an)
Im diesem Feld wird festgelegt, an wen das Lohnguthaben ausbezahlt bzw. wie das Lohnguthaben verteilt wird, wenn mehrere Begünstigte Anspruch auf einen Teil des Einkommens haben.
Hinweise:
  • Für ArbN mit Lohnpfändung, sowie solche die an eine Drittperson eine Zahlung leisten müssen, siehe Beispiele unten!
  • Die Einstellung 'inaktiv' bewirkt, dass bei der DTA-Überweisung der Lohnabrechnung das Konto ausgeschlossen wird.
  • Akontoüberweisungen werden auf das Konto mit Typ 'Arbeitnehmer' überwiesen, deshalb darf dieser Typ nur einem Begünstigtenkonto zugewiesen werden.
  • Damit das Existenzminimum bei der Akontoberechnung und -erfassung berücksichtigt wird und der Akontobetrag auf das Existenzminimum maximiert wird, darf nur ein Begünstigtenkonto den Typ 'Betreibungsamt' haben.
 
Auszahlung des Lohnes an mehrere Begünstigte, bzw. verschiedene Konti
Beachten Sie, dass die Aufteilung an verschiedene Begünstigte in der Reihenfolge der Einträge im Übersichtsfenster links erfolgt und deshalb die Begünstigten unbedingt gemäss folgenden Beispielen erfasst werden müssen.
Hinweise:
  • Die Reihenfolge der einzelnen Positionen, bzw. Begünstigtenzeilen kann mittels Drag & Drop mutiert werden und muss unbedingt gemäss folgenden Beispielen eingehalten werden.
  • Da sich Lohnpfändungen in der Regel auf einen Monat beziehen, dürfen für solche Personen nur einmal monatlich Lohnabrechnungen erstellt werden!
  • Bitte prüfen Sie, dass die Angaben korrekt erfasst wurden, indem Sie eine provisorische Lohnabrechnung erstellen und in der Druckvoschau die Überweisungsdaten kontrollieren.
  • Auf aktuellen und alten Lohnabrechnungen wird der Auszahlungsbetrag dynamisch gemäss den aktuellen Einstellungen der Begünstigten gemäss Register [Zahlungsmodus] aufgeteilt, weshalb wir folgendes empfehlen:
  • Unter Druckereinstellungen zu bestimmen, dass zusätzlich eine PDF-Datei der Lohnabrechnung erstellt wird
  • Beginn und End-Datum für Begünstigte mit Typ 'Betreibungsamt' und 'Drittperson' festzulegen
  • Die Überweisungsdaten von alten Lohnabrechnungen in der PDF-Datei zu kontrollieren.
 
 
Lohnpfändung mit Existenzminimum:
Folgend wird dem ArbN nur ein (vom Betreibungsamt festgelegtes) Existenzminimum (im folgenden Bsp. CHF 3'000.-) pro Mt. ausbezahlt und das übersteigende Einkommen muss dem Betreibungsamt überwiesen werden.
Zugunsten
Zahlungsart
Zahlung
Mindestrest
Typ
Zahlungsinfo
Gültig von
Gültig bis
Name Betreibungsamt
Bank
0.00
3‘000.00
Betreibungsamt
z. G. TA-Name
 
 
Name Mitarbeiter
Postkonto
0.00
0.00
Arbeitnehmer
 
 
 
  
Lohnpfändung mit Pauschalabzug:
Folgend erhält der ArbN (nachdem Ihm ein Pauschalabzug von CHF 1'000.- gemacht wird) das Resteinkommen.
Zugunsten
Zahlungsart
Zahlung
Mindestrest
Typ
Zahlungsinfo
Gültig von
Gültig bis
Name Betreibungsamt
Bank
1‘000.00
0.00
Betreibungsamt
z. G. TA-Name
 
 
Name Mitarbeiter
Postkonto
0.00
0.00
Arbeitnehmer
 
 
 
 
Lohnpfändung mit Pauschalabzug inkl. Existenzminimum:
Folgend erhält der ArbN (nachdem Ihm ein Pauschalabzug von CHF 1'000.- gemacht wird) das Resteinkommen.
Wenn der Auszahlungsbetrag >3'000.- und <4'000.- ist, wird der Pauschalbetrag von CHF 1'000.00 entsprechend angepasst, bzw. reduziert.
Wenn der Auszahlungsbetrag <3'000.- ist, erhält der ArbN den gesamten Betrag und das Betreibungsamt nichts.
Wenn der Auszahlungsbetrag >4'000.- ist, erhält das Betreibungsamt die CHF 1'000.- und der ArbN den gesamten Restbetrag.
Zugunsten
Zahlungsart
Zahlung
Mindestrest
Typ
Zahlungsinfo
Gültig von
Gültig bis
Name Betreibungsamt
Bank
1‘000.00
3‘000.00
Betreibungsamt
z. G. TA-Name
 
 
Name Mitarbeiter
Postkonto
0.00
0.00
Arbeitnehmer
 
 
 
 
Lohnpfändung an 2 Begünstigte inkl. einem Existenzminimum mit Priorität:
Folgend erhält der 1. Begünstigte die ersten CHF 1'800.- (vorausgesetzt es verbleiben CHF 3'000.- als Existenzminimum für den ArbN) des Einkommens.
Der ArbN erhält in jedem Fall ein (vom Betreibungsamt festgelegtes) Existenzminimum von CHF 3'000.- pro Monat.
Das Betreibungsamt erhält das (über Pauschalbetrag von 1'800.- und dem Existenzminimum von 3'000.- = Total 4'800.- liegende) Resteinkommen.
Zugunsten
Zahlungsart
Zahlung
Mindestrest
Typ
Zahlungsinfo
Gültig von
Gültig bis
Name der Person
Bank
1‘800.00
3‘000.00
Drittperson
Bsp. Alimente
 
 
Name Betreibungsamt
Bank
0.00
3‘000.00
Betreibungsamt
z. G. TA-Name
 
 
Name Mitarbeiter
Postkonto
0.00
0.00
Arbeitnehmer
 
 
 
 
Lohnpfändung mit Pauschalabzug inkl. Existenzminimum:
Folgend erhält der ArbN (nachdem Ihm ein Pauschalabzug von CHF 1'000.- gemacht wird) das Resteinkommen (maximal jedoch ein Existenzminimum von CHF 3'000.-).
Wenn der Auszahlungsbetrag <4'000.- ist, erhält die Drittperson den Pauschalbetrag von CHF 1'000.- und der ArbN den Restbetrag.
Wenn der Auszahlungsbetrag >4'000.- ist, erhält die Drittperson den Pauschalbetrag von CHF 1'000.-, der ArbN das Existenzminimum von CHF 3'000.- und das Betreibungsamt den Restbetrag.
Zugunsten
Zahlungsart
Zahlung
Mindestrest
Typ
Zahlungsinfo
Gültig von
Gültig bis
Name der Person
Bank
1‘000.00
0.00
Drittperson
 
 
 
Name Betreibungsamt
Bank
 
3'000.00
Betreibungsamt
z. G. TA-Name
 
 
Name Mitarbeiter
Postkonto
0.00
0.00
Arbeitnehmer
 
 
 
 
Lohnpfändung mit 2 Pauschalabzügen ohne Existenzminimum:
Folgend erhält der 1. Begünstigte die ersten CHF 800.- des Einkommens.
Das Betreibungsamt erhält mit 2. Priorität eine Pauschale von CHF 1'000.- und der ArbN das Resteinkommen
Wenn der Auszahlungsbetrag <1'800.- ist, erhält der ArbN nichts, und der Begünstigte mit 2. Priorität den Restbetrag >800.-
Wenn der Auszahlungsbetrag <800.- ist, erhält der ArbN und der Begünstigte mit 2. Priorität nichts, und der Begünstigte mit 1. Priorität den gesamten Auszahlungsbetrag.
Zugunsten
Zahlungsart
Zahlung
Mindestrest
Typ
Zahlungsinfo
Gültig von
Gültig bis
Name der Person
Bank
800.00
0.00
Drittperson
Bsp. Alimente
 
 
Name Betreibungsamt
Bank
1‘000.00
0.00
Betreibungsamt
z. G. TA-Name
 
 
Name Mitarbeiter
Postkonto
0.00
0.00
Arbeitnehmer