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Anmeldung MSE (Mutterschaftsentschädigung)

letzte Mutation 27.09.2018
 
 
Einleitung:
Arbeitnehmerinnen haben bei Abwesenheiten wegen Mutterschaft unter folgend aufgeführten Bestimmungen Anspruch auf einen Erwerbsersatz durch die EO.
 
Gemäss 'GAV Personalverleih 2016 - 2018' Art. 17 gelten folgende Bestimmungen
Welches sind die Voraussetzungen
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung entsteht, wenn die Anspruchsberechtigten:
Hinweis: In einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zurückgelegte Versicherungs-und Beschäftigungszeiten werden berücksichtigt.
 
Dauer des Anspruchs:
Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen, bzw. 98 Tagen.
Wenn die Mutter die Erwerbstätigkeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder aufnimmt oder stirbt, endet der Anspruch vorzeitig.
Bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes kann die Mutter beantragen, dass der Anspruch auf Entschädigung erst mit der Heimkehr des Kindes beginnt.
Der Anspruch endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt.
 
Höhe und Art der Entschädigung
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens. Höchstens aber CHF 196.- pro Tag.
Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von CHF 7'350.- (7350 x 0.8 / 30 Tage = CHF 196.-/Tag) erreicht.
Hinweise:
Anmeldung einer Mutterschaftsentschädigung
Die zur Anmeldung benötigten Unterlagen sind je nach Voraussetzung folgende:
Workflow 'Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung'
Die 'Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung' wird zum Teil von der Mitarbeiterin und dem ArbG ausgefüllt.
Hinweis: Falls Sie noch etwas zurückerwarten, erstellen Sie bitte eine History-Pendenz.
 
Workflow 'Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung'
Wenn die 'Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung' bereits ausgefüllt wurde und die ArbN vor der Geburt mehrere ArbG hatte, muss von jedem ArbG (exkl. jenem welcher die 'Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung' ausgefüllt hat) zusätzlich das 'Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung' ausgefüllt werden.
Hinweis: Falls Sie noch etwas zurückerwarten, erstellen Sie bitte eine History-Pendenz.
 
 
Taggeldauszahlung
Taggeldzahlungen der EO sind Sozialleistungs- inkl. BVG-pflichtig. Damit die BVG-Abzüge der Pensionskasse gemeldet und ArbN im Lohn in Abzug gebracht werden, sollten die Auszahlungen der Mutterschafttaggelder über den Arbeitgeber erfolgen.  Dazu muss das Formular 'Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung' unter dem Punkt 'C' entsprechend ausgefüllt werden.
Taggeldzahlungen durch den Arbeitgeber, müssen bei temporärem Personal unter der Lohnart '250 TG EO Militär / Mutterschaftsentschädigung' und für internes Personal unter der Lohnart '7200 EO-Taggeld' erfasst werden.