Anmeldung QS (Quellensteuer)letzte Mutation 16.07.2020
Einleitung:
Die QS-Anmeldung muss durch den ArbG für alle quellensteuerpflichtigen ArbN, bei welchen es zu einem Einsatz kommt, sowie für ArbN, welche Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton wechseln (exkl. solche im Meldeverfahren) vorgenommen werden.
Diese QS-Anmeldung wird dem zuständigen Quellensteueramt zugestellt.
Aufgrund dieser Anmeldung erhält der ArbG vom zuständigen QS-Amt die 'Tarifmeldung', welche alle wichtige Informationen betreffend: Tarif, Zivilstand, Kinder und Kirchensteuerpflicht enthält.
Hinweise:
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