Standort, bzw. Sitzwechsel

Letzte Mutation: 16.07.2022
 
 
Einleitung
Bei einem Standort, bzw. Sitzwechsel des Personaldienstleister oder eines Einsatzbetrieb müssen im System folgende Anpassungen vorgenommen werden.
 
 
Wir unterscheiden folgende Standort, bzw. Sitzwechsel
  • Wenn der Personaldienstleister seinen Standort, bzw. Firmensitz wechselt
  • Wenn der Einsatzbetrieb seinen Standort, bzw. Firmensitz wechselt
 
 
1. Wenn der Personaldienstleister seinen Standort wechselt
 
Folgende Anpassungen müssen Sie in Auftrag geben
  • B&F Solutions, damit diese die folgend aufgeführten Anpassung vornehmen kann
  • Ihr WEB-Entwickler, damit dieser die entsprechenden Anpassung auf Ihrer Homepage vornehmen kann
     
Folgende Anpassungen müssen durch B&F Solutions vorgenommen werden
  • Unter 'Firmeneinstellungen', Strasse, Ort und evtl. Telefon  /Fax inkl. Abs. im Fenster.
  • Unter 'Firmenpapier', Strasse, Ort und evtl. Telefon / Fax.
  • Im VorlageMandant C7, unter 'TWM Vorgaben', evtl. neue Filiale erfassen und mittels Schaltfläche
  • [Vorlagedaten exportieren] in eine XML-Datei exportieren.
  • Im Mandant, unter 'TWM Vorgaben', mittels Schaltfläche [Vorlagedaten in Mandant importieren] neue Filiale in Mandant übernehmen.
  • Unter 'TWM-Einstellungen', Register [Extras], PLZ, Ort und evtl. Kt. sowie neu Filiale zuweisen.
  • Unter 'TWM-Einstellungen', Register [Lohnparameter], bei Standortwechsel in anderen Kanton, 'QS-Amt' und 'Kanton' mutieren.
  • Unter 'Benutzereinstellungen', Strasse, Ort und evtl. Telefon / Fax
  • Unter 'SQL-Abfragen', Filiale in Adressen, Kontakte und Stellenvakanzen mittels C7 Abfragen anpassen.
  • Im 'Mailprogramm', unter Einstellungen, Konten, bei allen Mandanten-Konten die Signatur anpassen.
  • Im 'Personalstamm', Nachdem alle oben erwähnten Mutationen unter TWM Einstellungen vorgenommen wurden, muss noch per Datum des Sitzwechsel bei allen QS-pflichtigen ArbN mit Bewilligung M, G oder S eine neue Anstellungsperiode erfassen werden.
 
Folgende Lieferanten und Behörden müssen Sie die neue Adresse mitteilen
  • AHV, bzw. SVA inkl. FAK, welche für Ihren Betrieb zuständig ist
  • SUVA, welche für Ihren Betrieb zuständig ist
  • Krankentaggeldversicherung
  • Pensionskasse
  • Hausbank und Post
  • Handelsregister, welches für Ihren Betrieb zuständig ist
  • Amt für Wirtschaft und Arbeit
  • Quellensteuerämter, welchen Ihr Betrieb bereits QS-Abrechnungen zugestellt hat
  • RAV, mit welchen Ihr Betrieb bereits zusammenarbeitet
     
 
 
2. Wenn der Einsatzbetrieb seinen Standort wechselt
 
Im 'Adresstamm', der bestehenden Adresse, Strasse, PLZ, Ort und evtl. Telefon / Fax anpassen.
Hinweis: Durch diese Anpassung wird die Adresse bei allen Kontakte automatisch auch angepasst.