ALV-AGB EU inkl. PD U1 & Versand
letzte Mutation 15.12.2022
Einleitung
Im TWM kann die 'ALV Arbeitgeberbescheinigung EU, bzw. international' kurz 'ALV-AGB EU' gemäss folgender Workflowbeschreibung erstellt werden.
Voraussetzung
Die 'ALV-AGB EU' muss durch den ArbG ausgefüllt werden, wenn der in Arbeitslosigkeit geratener ArbN im Ausland, bzw. seinem Heimatland Arbeitslosenentschädigung beanspruchen will.
Die 'ALV-AGB EU' wird in der Regel vom ArbN oder vom zuständigen RAV verlangt.
Damit die unter Punkt 16 aufgeführten Anstellungsperioden und Lohnangaben korrekt sind, müssen vor dem Erstellen einer 'ALV-AGB EU' alle Rapporte in den Lohn verbucht werden.
Workflow
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Im Personalstamm gewünschten Person öffnen.
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Unter dem Register Meldungen, das Unterregister [ALV-AGB EU] öffnen.
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Mittels Schaltfläche [Neu] eine neue 'ALV-AGB EU' erstellen.
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Wenn Sie auf der 'ALV-AGB EU' nur die Daten und Einsätze ab oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wünschen, können Sie im Feld 'Lohndaten ab, bzw. bis' die entsprechenden Einsätze auswählen.
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Auf der rechten Seite, bzw. im 'Erfassungsbereich' werden je nach Voraussetzungen Standard-Daten übernommen, welche Sie prüfen und wenn nötig ergänzen oder mutieren können.
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Mittels Schaltfläche
können Sie die 'ALV-AGB EU' inkl. 'Deckblatt', 'Einsatzliste', 'PD U1' und 'Lohnjournal' drucken oder in der Druckvorschau ansehen und drucken.
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Unterlagen zusammenstellen der Person oder RAV zustellen.
Hinweise
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Wenn Sie die Unterlagen per Mailanhang versenden möchten, können Sie dazu ein neues Mail an den ArbN oder RAV erstellen und in diesem mittels Schaltfläche [Scannen] alle Dokumente (exkl. Deckblatt) als Anhang einscannen und zustellen.
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Falls Sie die Unterlagen mittels Briefpost dem ArbN zustellen, können Sie im Textsystem des Personalstamm mittels Textvorlage 'ALV ArbG-Bescheinigung international' einen Begleitbrief (welcher das Deckblatt ersetzt) drucken.
Hinweis