Gemäss Abklärung vom September 2012 mit swissstaffing, bzw. Herr Joehro, haben Mitarbeiter auf Überstunden Anspruch auf den Grundlohn2 (Lohn inkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Monatslohn-Anteil), zusätzlich haben Sie Anspruch auf einen entsprechenden Überstundenzuschlag (z. Bsp. 25%) vom Grundlohn1 (Lohn exkl. Feiertags- Ferien- und 13.-Monatslohn-Anteil) und zusätzlichen Anteil für 13.-Monatslohn auf den Überstundenzuschlag.
Folgendes Berechnungsbeispiel zeigt, wie für Personal im Monatslohn der Überstundenanspruch berechnet wird: