letzte Mutation 25.07.2017
Einleitung
Arbeitgeber erhalten in der Regel eine monatliche Akontorechnung von ihrer zuständigen AHV-Kasse.
Auf diesen AHV-Akontorechnungen sind immer die Beiträge für 'AHV/IV/EO, VK, ALV/ALV II und FAK'.
Im Weiteren werden auf diesen Rechnungen evtl. Familienzulagen sowie Nachzahlungen und Rückforderungen betreffend Familienzulagen, sowie evtl. EO-Entschädigungen (für MSE, Militär, Zivilschutz- und Zivildienst) verrechnet.
AHV-Akontorechnung als Kreditorenrechnung erfassen:
Beim Erfassen von AHV-Akontorechnungen als Kreditorenrechnungen müssen Sie folgende Hinweise beachten:
Die Positionen gemäss 'AHV-Akontorechnung' und evtl. 'Taggeldabrechnung' werden beim Erfassen der Kreditorenrechnung wie folgt gebucht:
Bezeichnung / Positionen
|
Konto
|
Temporäre
|
interne
|
1. AHV/IV/EO, VK, ALV/ALV II und FAK
|
2001 - Kredi
|
2. EO-TG-Entschädigung (exkl. Anteil AHV/IV/EO/ALV)
|
Kredi - 4006
|
Kredi - 5006
|
3. Anteil AHV/IV/EO/ALV
|
Kredi - 4050
|
Kredi - 5700
|
4. Familienzulagen, Nachzahlungen und Rückforderungen
|
Kredi - 20011
|
Hinweis: Wenn keine 'Abrechnung der EO-Entschädigung' vorliegt, kann der Betrag gem. Punkt 2 und 3 wie folgt berechnet werden:
Punkt 2: EO-Entschädigung gemäss AHV-Akontorechnung geteilt durch 106.225%
Bsp. 1'000.- / 106.225% = CHF 941.40
Punkt 3: EO-Entschädigung gemäss AHV-Akontorechnung geteilt durch 106.225% mal 6.225%
Bsp. 1'000.- / 106.225% * 6.225% = CHF 58.60
Alternativ kann die EO-TG-Entschädigung beim Erfassen der Kreditorenrechnung wie folgt gebucht werden.
Bezeichnung / Positionen
|
Konto
|
Temporäre
|
interne
|
1. AHV/IV/EO, VK, ALV/ALV II und FAK
|
2001 - 2000
|
2. EO-TG-Entschädigung (inkl. Anteil AHV/IV/EO/ALV)
|
Kredi - 4006
|
Kredi - 5006
|
3. Anteil AHV/IV/EO/ALV
|
4006 - 4050
|
5006 - 5700
|
4. Familienzulagen, Nachzahlungen und Rückforderungen
|
Kredi - 20011
|
Hinweis: Bei dieser Buchungsvariante muss die Buchung gemäss Punkt 3 im Rapport 'Grundbuch- und Abschlussbuchungen' erfasst werden.
AHV-Akontorechnung direkt in der Buchhaltung erfassen:
Wenn die EO-Entschädigung grösser ist als der monatliche AHV-Akontobetrag und deshalb kein Kreditor erfasst wird, werden die Positionen gemäss 'AHV-Akontorechnung' und 'Taggeldabrechnung' wie folgt direkt im Rapport 'Grundbuch- & Abschlussbuchungen' gebucht:
Bezeichnung / Positionen
|
Konto
|
Temporäre
|
interne
|
1. AHV/IV/EO, VK, ALV/ALV II und FAK
|
2001 - 1995
|
2. EO-TG-Entschädigung
|
1995 - 4006
|
1995 - 5006
|
3. Anteil AHV/IV/EO/ALV
|
4006 - 4050
|
5006 - 5700
|
4. Familienzulagen, Nachzahlungen und Rückforderungen
|
1995 - 20011
|
5 Guthaben Eingang auf Bank
|
1020 - 1995
|
Hinweise:
-
Die AHV-Akontorechnung und evtl. EO-Taggeldabrechnungen müssen der Treuhandstelle auch zugestellt werden, wenn ein Guthaben besteht.
-
Rückforderungen der Kinderzulagen sind als Schuld zu buchen, d.h. 20011 - 1995.
-
Die AHV-Kasse 'consimo' integriert Beiträge für den GAV-PV, bzw. WBK/VZK in die Rechnungen. Diese werden 20062 - 1995 gebucht.
-
Kantonale ArbG-Beiträge für 'ALV Fonds' oder 'Sozialfonds' werden 4050 - 1995 gebucht.
Wenn die EO-Entschädigung, bzw. das Taggeld nicht auf der monatliche AHV-Akontorechnung verrechnet, bzw. überwiesen wird, muss der Überweisungsbetrag gemäss EO-Taggeldabrechnung wie folgt gebucht werden:
Bezeichnung / Positionen
|
Konto
|
Temporäre
|
interne
|
1. Überweisungsbetrag
|
1020 - 4006
|
1020 - 5006
|
2. Anteil AHV/IV/EO/ALV
|
4006 - 4050
|
5006 - 5700
|
ArbN haben für Abwesenheiten wegen Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst sowie für den Mutterschaftsurlaub Anspruch auf einen Erwerbsersatz durch die EO.