MWSt-Abrechnung für Betriebe mit Filialen
letzte Mutation 12.02.2018
Einleitung
Betriebe mit Filialen, welche eine selbständige Buchhaltung führen, aber unter einer MWSt-Abrechnungsnummer die Abrechnung abliefern müssen, sind folgende Arbeitsabläufe durchzuführen:
Voraussetzung
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Bei sämtlichen Filialen und dem Hauptbetrieb müssen alle Buchungen des entsprechenden Quartals erfasst sein.
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Im Comatic, unter Menü Hauptbuch, Konten, das Konto '8599' für das ganze [Geschäftsjahr] aufrufen und prüfen, dass keine Buchungen enthalten sind.
MWSt-Abrechnung in der Filiale Buchhaltung
Zuerst müssen die MWSt-Abrechnungen der Filialen (mit folgender Standardabweichung) erstellt werden.
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Die Kreditorenadresse 'Eidg. Steuerverwaltung' muss durch den Hauptbetrieb ersetzt werden.
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Die Kontoverbindung muss durch die des Hauptbetriebs überschrieben werden. Somit bezahlt die Filiale die MWSt jeweils an den Hauptbetrieb.
MWSt-Abrechnung im Hauptbetrieb
Hinweise:
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Der MWSt Zahlungseingang der Filialen muss im Hauptbetrieb auf das Konto '1995' gebucht werden. Somit wird das Wartekonto wieder ausgeglichen.
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Bei der letzten MWSt-Abrechnung des Jahres (4. Quartal) muss die Kontierung der Filialen im Hauptbetrieb bei der (Kreditoreneingabe) auf das Konto'1300' (Aktive Rechnungsabgrenzung) statt 1995 kontiert werden damit das Konto 1995 keinen Saldo aufweist. Dies gilt jedoch nur für das 4. Quartal.