Vorjahresrapporte & Taggelder verarbeiten

letzte Mutation 13.01.2017
 
 
Einleitung
Vorjahresrapporte und Taggelder müssen vor der 1. Lohnabrechnung oder der Abgabe der Lohndeklaration (AHV, SUVA, BVG oder KTG) im Vorjahr abgerechnet werden.
Später eingereichte Vorjahresrapporte oder Taggelder werden im neuen Jahr (z. Bsp. der KW:1) zugeteilt.
Dazu wird bei der Rapporterfassung ein Text für die Rechnung und Lohnabrechnung (z. Bsp. 'KW: 52 in KW:1 integriert') eingegeben.
 
Taggeldabrechnungen
Taggeldguthaben sollten wenn möglich, jeweils per Ende Jahr abgerechnet, bzw. abgegrenzt werden.
Dazu müssen anfangs Januar bei den Versicherungen alle ausstehenden Taggeldabrechnungen verlangt werden.
Auf Basis dieser Taggeldabrechnungen wird im Vorjahr eine Lohnabrechnung mit dem Taggeld und den Akontozahlungen auf das Taggeld erstellt.
Taggeldzahlungen, welche durch die Versicherung im neuen Jahr überwiesen und einer Lohnabrechnung im Vorjahres abgerechnet wurden, müssen gemäss Kapitel Taggelder abgrenzen abgegrenzt werden.
 
 
Vorjahres Rapport verbuchen (Lohnabrechnung und Fakturierung)
Die Vorjahresrapporte werden mit folgenden Ausnahmen gemäss Kapitel Rapportverarbeitung mit Rechnungsstellung- und Lohnverarbeitung verarbeitet.
  • Mittels Liste Ferien- & 13.-Mt.-Lohnguthaben werden evtl. Ferien- und 13.-Monatslohnguthaben, welche zur Auszahlung fällig sind ermittelt.
  • Das Lohnabrechnungs-Datum muss im Vorjahr sein.
  • Das Rechnungsdatum muss auf den 31.12.Vorjahr zurückdatiert werden.
  • Bei Lohnabrechnungen mit Check-Auszahlung, muss das Valuta-Datum auf den 31.12.Vorjahr zurückdatiert werden. Die Überweisung per DTA erfolgt gemäss Standardbeschreibung).
     
 
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