Berichte WBK/VZK & Endabrechnungen

Letzte Mutation 28.01.2023
 
 
Einleitung:
Personaldienstleister müssen die Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträge (WBK/VZK) gemäss den GAV-spezifischen Modalitäten und Zahlungsbedingungen abrechnen.
 
 
Workflow GAV-Berichte/Abrechnungen betreffend WBK/VZK
 
Im TWM unter dem 'TWM', 'GAV-Berichte' werden (nachdem alle Lohnabrechnungen bis ende Jahr gemacht wurden), wie folgt die GAV-Berichte erstellt:
  • Selektionieren Sie im Feld 'Bericht' den Bericht 'WBK/VZK'.
  • Selektionieren Sie unter Lohndatum 01.01.JJJJ bis 31.12.JJJJ
  • Mittels Schaltfläche [Drucken] werden alle GAV-Berichte (mit Zwischentotal pro GAV und einem Subtotal am Schluss) ausgedruckt.
  • Ergänzen Sie den Bericht, indem Sie auf der letzten Seite den Betrag gemäss Semesterakontozahlung und den Restausstand manuell aufschreiben.
  • Füllen Sie die Lohnsummendeklaration (welche Sie von tempcontrol erhalten) auf Basis der Daten des Bericht 'WBK/VZK' aus und unterzeichnen Sie diese.
  • Kopieren Sie die Lohnsummendeklaration einmal.
  • Der Bericht 'WBK/VZK' und die zwei Lohnsummendeklarationen werden wie folgt verarbeitet:
  • Eine Lohnsummendeklaration wird der zuständigen Inkassostelle bis spätestens ende Januar zugestellt.
  • Eine Lohnsummendeklaration wird inkl. den Bericht 'WBK/VZK' im 'Abschluss-Ordner', Register 'Kreditoren' abgelegt.
    8. Die Schlussrechnung, (welche Sie von der Inkassostelle aufgrund der zugestellten Lohnsummendeklaration erhalten) wird als Kreditor erfasst.
    Hinweise:
  • Zirka im Juni / Juli erhalten Sie von Ihrer zuständigen Inkassostelle eine Akontorechnung, welche auf der Lohnsumme des Vorjahres basiert und als Kreditor erfasst werden muss.
  • Der Saldonachweis und die Saldoabstimmung per 31.12 ist im Kapitel FAR/VRM und WBK/VZK abstimmen beschrieben.
     
 
Kontrollen:
  • Im Comatic Menü Hauptbuch 'Konten' FiBu-Konto: 20062 (WBK/VZK) den Saldo mit dem Ausstand gemäss Lohndeklaration vergleichen.
  • Falls die Beträge um einen wesentlichen Betrag nicht übereinstimmen, muss wie folgt geprüft werden was der Grund dafür ist.
  • Prüfen Sie, ob alle GAV-Berichte gedruckt wurden, für welche im entsprechenden Jahr Einsätze bestanden haben.
 
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