Lohnbuchhaltung sperren

letzte Mutation 21.01.2022
 
 
Die Lohnbuchhaltung muss nachdem alle Lohnabrechnung des Vorjahres erstellt sind, spätestens jedoch nachdem Erstellen der Lohnausweise oder Lohnlisten für AHV, SUVA, KTG oder BVG unter dem Menü 'Optionen', 'TWM Einstellungen Mandant', Register [Jahres Parameter] gesperrt werden, indem das Flagfeld 'Lohnbuchhaltung gesperrt' aktiviert wird. Somit wird verhindert, dass nachträglich in Vorjahren erfasste Rapporte (z. Bsp. für Auszahlung von Feriengeld) bei der Rapportverbuchung in das entsprechende Jahr gebucht werden.
Hinweise
  • Wenn Rapporte in einem gesperrten Geschäftsjahr, bzw. in einem Vorjahr erfasst werden, wird bei der entsprechenden Person durch die Rapportverbuchung im aktuellen Jahr eine neue Anstellungsperiode erstellt.
  • Damit der gesamt Lohn UV- und ALV1-pflichtig ist wird das Bis-Datum der Anstellungsperiode sowie das Lohnabrechnungsdatum wie folgt berechnet:
    'AHV-pflichtiger Lohn' geteilt durch  'UV- und UV-pflichtiger Lohn pro Tag' (im 2022 CHF 411.65)
    Bsp: 5'000.00 / 411.65 = 12.14, (aufgerundet 13) ergibt das Datum '13.01.JJJ'
 
 
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