Damit keine transitorischen Buchungen nötig werden und die Mehrwertsteuer-Abrechnung korrekt ist, sollten Leistungen periodengerecht, bzw. mit einem Datum <31.12.VJ im System verrechnet werden.
Folgend sind die zu berücksichtigenden Debitoren aufgelistet:
Umsatzbeteiligungen von anderen Betrieben
Zinsberechnungenund Buchungen für Darlehens- und sonstige verzinsliche Guthaben
Verrechnung offener Aufträge und Vorjahres-Dienstleistungen: