Guthaben für 'Kinder- und Ausbildungszulagen' werden von von der zuständigen AHV, bzw. FAK-Kasse auf den monatlichen Akontorechnungen verrechnet, bzw. gutgeschrieben und gemäss Kapitel Militär-, Zivilschutz- & Dienst und Mutterschaft auf das Konto 20011 gebucht.
Auszahlungen von 'Kinder- und Ausbildungszulagen' werden durch die Lohnabrechnungen auch auf das Konto 20011 gegen gebucht.
Wenn alle 'Kinder- und Ausbildungszulagen' bei der FAK korrekt an- und abgemeldet werden und mittels Lohnabrechnung ausbezahlt werden, sollte der Saldo im Konto 20011 per ende Jahr Null sein.
Falls das Konto 20011 einen Saldo enthält, kann dies an folgenden Punkten liegen:
Dass 'Kinder- und Ausbildungszulagen' nicht an- oder abgemeldet wurden
Dass 'Kinder- und Ausbildungszulagen' ausbezahlt wurden, welche von der FAK im Folgejahr verrechnet wurden
Dass 'Kinder- und Ausbildungszulagen' ausbezahlt wurden, welche von der FAK nie bestätigt wurden.
Wenn das Konto 20011 einen Saldo enthält, kann gemäss folgendem Workflow die Ursache dafür ermittelt werden:
Workflow
Eröffnungssaldo überprüfen, indem die AHV-Schlussabrechnung mit dem Eröffnungssaldo verglichen wird.
Bei der zuständigen FAK-Kasse einen Auszug der bewilligten, bzw. gutgeschriebenen 'Kinder- und Ausbildungszulagen' verlangen.
AHV-Lohndeklaration im Comatic ausdrucken
Ausbezahlte 'Kinder- und Ausbildungszulagen' gemäss AHV-Lohndeklaration mit FAK-Auzug der gutgeschriebenen Kinderzulagen vergleichen.
Mit FAK-Kasse abklären, was die Ursache von Differenzbeträge ist.
Gemäss folgenden Buchungsbeispiele Differenzbeträge im Rapport 'Grundbuch- und Abschlussbuchungen' erfassen.
Guthaben für 'Kinder- und Ausbildungszulagen' werden wie folgt gebucht:
Datum:
Buchungstext:
Soll:
Haben:
Betrag:
31.12.JJJJ
Guthaben für 'Kinder- und Ausbildungszulagen' von FAK
1301
20011
Ungerechtfertigte ausbezahlte 'Kinder- und Ausbildungszulagen' werden wie folgt gebucht:
Datum:
Buchungstext:
Soll:
Haben:
Betrag:
31.12.JJJJ
Guthaben für 'Kinder- und Ausbildungszulagen' von ArbN-Name
1301
20011
Hinweis: Wenn ArbN ungerechtfertigt erhaltene Kinder- oder Ausbildungszulagen' nicht mittels Lohnabrechnung abgezogen werden kann (z. Bsp. wegen Austritt), muss diesen eine Rechnung gestellt werden, welche auf das Konto 20011 gebucht wird.