Informationen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung
Letzte Mutation: 13.11.2017
Änderung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2018
Anlässlich der Volksabstimmung vom 24. September 2017 wurden der Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und das Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt.
Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der AHV durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig erhöhen sich per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI).
Ab dem 1. Januar 2018 gelten somit neu die folgenden Mehrwertsteuersätze:
Bitte beachten Sie, dass ab dem 4. Quartal 2017 bzw. 2. Semester 2017 und ab dem 1. Quartal 2018 bzw. 1. Semester 2018 (inhaltliche Anpassung aufgrund der Teilrevision MWSTG) neue Abrechnungsformulare zur Anwendung gelangen.
Zu beachten ist, dass die neuen ab 1. Januar 2018 geltenden Mehrwertsteuersätze auf allen Abrechnungsformularen unter «II. Steuerberechnung» auf der linken Seite des Formulars aufgeführt sind.