letzte Mutation 21.06.2016
Einleitung
Spesenreglemente werden primär durch die GAV definiert.
Wenn der GAV Spesen vorgibt, sind diese im Einsatz, unter der Schaltfläche [Spesen] einsichtbar und müssen manuell im Einsatz erfasst werden.
Anweisungen der SUVA betreffend Spesen: (Folgende Angaben sind ohne Gewähr)
Anmerkungen:
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Wegentschädigungen vom Wohnort zum gewöhnlichen Arbeitsort des Einsatzbetriebes werden nicht akzeptiert. Werden die Spesenregelungen der SUVA nicht befolgt, wird die SUVA für die zu viel ausbezahlten Spesen die Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge aufrechnen und in Rechnung stellen. Somit trägt der Arbeitgeber sämtliche daraus entstehenden Kosten alleine.
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Wenn der Einsatzbetrieb ein eigenes Spesenreglement hat, kann dieses (am Besten in elektronischer Form) verlangt werden und dessen Inhalt im Adresstamm, Register 'Firma' unter 'Überzeit- und Spesenregelungen' eingegeben werden. Eventuell können bei dieser Voraussetzung Spesenzahlungen gemäss Spesenreglement des Einsatzbetriebs angewendet werden.
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Da bei AHV- und SUVA- Revisionen der Nachweis, bzw. die Legitimierung für Stundenspesen schwierig ist und grundsätzlich von den Revisionsstellen Stundenspesen unerwünscht sind, empfehlen wir, wenn möglich nur Tagesspesen zu erfassen und sonstige Spesen auf Basis von Belegen abzurechnen.
Hinweise:
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Das Spesenreglement können sie im Adresstamm unter dem Register Dokumente der Firma anhängen.
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Bitte beachten Sie, dass von verschiedenen GAV (im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe) Mittagessenspesen oder KM-Entschädigungen für die angeordnete Benutzung des Privatautos vorgeschrieben werden.
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