Kurzarbeit

letzte Mutation 01.05.2021
 
Einleitung
Folgendes Kapitel enthält die wesentlichen Punkte zur Kurzarbeit, damit Sie diese mittels Rapporterfassung, bzw. Lohnabrechnung gesetzeskonform verwalten können.
 
Grundregeln zur Kurzarbeit
Folgend erwähnen wir nur die wichtigsten Punkte zur Kurzarbeit.
  • Die Sozialleistungen müssen exkl. WBK/VZK und Quellensteuer (wie wenn der ArbN 100% arbeitet) sein
  • Der ArbG muss die Kurzarbeitsentschädigung dem ArbN mit dem ordentlichen Lohn ausbezahlen
  • Basis für die Kurzarbeitsentschädigung bildet der sozialleistungspflichtige Lohn inkl. regelmässigen Zulagen, sowie das Pensum der Kurzarbeit p./Mt.
  • Weitere Informationen erhalten Sie evtl. unter den im Kapitel 'Branchenspezifische Infos & Links' aufgeführten Adressen.
 
Unterlagen
  • 'Kurzarbeit berechnen', mittels diesem Excel werden die Kurzarbeits-Beträge für die Rapporterfassung, bzw. Lohnabrechnung, sowie die Daten für das folgende Excel 'Kurzarbeit Zusammenfassung' ermittelt.
  • 'Kurzarbeit Zusammenfassung', mit diesem Excel können die mittels 'Kurzarbeit berechnen' ermittelten Daten zusammengefasst werden. Die Total-Summen können dann ins folgende Excel gemäss Punkt 3 übertragen werden. 
  • 'Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung' ArbG können mittels diesem Formular die geleisteten Kurzarbeitsentschädigungen bei der zuständigen Arbeitslosenversicherung zurückfordern.
 
Wir unterscheiden Kurzarbeit für folgende Personengruppen
 
Lohnarten zur Verwaltung der Kurzarbeit
Lohnartenbezeichnung
Beschreibung
1055
Kurzarbeit SL
Ausfallstunden aufgrund Kurzarbeit für Temporäre ArbN im Std.-Lohn.
Bewirkt, dass ArbN die korrekte Sozialleistungs-Basis haben.
Der Aufwand wird (wie bei Normalstunden) ins Konto 4000 gebucht.
1056
Kurzarbeit ML
Ausfallstunden wegen Kurzarbeit für ArbN mit Anstellungsart
'Monatslohn mit Std.-Tarif'. Bewirkt, dass im Jahreskalender die unter dieser Lohnart erfassten Std. zu den Ist-Std berechnet werden.
220
Lohnabzug KurzArbeit/SchlechtWetter
Der im Excel berechnete Betrag für Ausleihpersonal mit Stunden- oder Monatslohn. Lohnsummenreduktion für ausgefallene Stunden.
Bewirkt eine Aufwandsverminderung im Konto 4920
225
Lohnausfall KurzArbeit/SchlechtWetter
Der im Excel berechnete Betrag für Ausleihpersonal mit Stunden- oder Monatslohn. Entspricht 80% der Lohnsumme gem. LA 220
Betrag wird (wie Zlg. der Arbeitslosenvers.) ins Konto 4003 gebucht.
230
Lohnausfall Quarantäne
Arbeitsunfähigkeit wegen Quarantäneverordnung.
Veranlassen Sie, dass die Zahlung direkt von der AHV, bzw. EO an den ArbN ausbezahlt wird! Somit entstehen daraus keine FiBu-Buchung.
Falls die Zahlung an den ArbG geht, muss der Betrag mittels dieser Lohnart (welche nicht UV-pflichtig ist), erfasst werden.
7220
Lohnabzug KurzArbeit/SchlechtWetter (ML)
Der im Excel berechnete Betrag für internes Personal mit Stunden- oder Monatslohn. Lohnsummenreduktion für ausgefallene Stunden.
Bewirkt eine Aufwandsverminderung im Konto 5500
7225
Lohnausfall KurzArbeit/SchlechtWetter (ML)
Der im Excel berechnete Betrag für internes Personal mit Stunden- oder Monatslohn. Entspricht 80% der Lohnsumme gem. LA 7220.
Betrag wird (wie Zlg. der Arbeitslosenvers.) ins Konto 5003 gebucht.
 
Hinweis: Per Jahresende muss der Saldo im Konto 4003 und 5003 gem. Kapitel Kurzarbeitsentschädigung umgebucht werden.