Diese Bestätigung werden ArbN, welche in einem unbefristeten Einsatz oder Festangestellt sind, auf deren Verlangen, ausgehändigt, bzw. zugestellt. Die Bestätigung enthält die ArbN-Abzüge für WBK/VZK.
Hinweis Dieser ersetzt für ArbN mit befristeter Anstellung, die von temptraining verlangten Lohnabrechnungen.
ArbN benötigen diese Bestätigung um den Anspruch auf Weiterbildungsangebote (welche durch temptraining finanziert werden) geltend zu machen.
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