Provisorische Lohnabrechnung & Akontoberechnungletzte Mutation 03.12.2019
Einleitung
Bei der Akontoberechnung wird zur Ermittlung des Nettolohnes, bzw. Akontoguthaben eine temporäre, bzw. provisorische Lohnabrechnung generiert.
Dabei werden sämtliche Guthaben (inkl. Kinderzulagen) und Abzüge (Sozialversicherungen inkl. BVG und QS) berücksichtigt.
Aufgrund des Netto-Lohnguthabens dieser provisorischen Lohnabrechnung und den Akontoprozenten (z. Bsp. 80%) wird das Akontoguthaben berechnet, welches auf CHF 50.- gerundet wird.
Von diesem Akontoguthaben werden dann noch bereits ausbezahlte Akontobezüge abgezogen und der daraus resultierende Betrag im Feld 'Akontoguthaben' angezeigt.
Akontoberechnung bei Lohnpfändung:
Wenn ein ArbN eine Lohnpfändung (LP) hat, werden dessen LP-Angaben im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] erfasst/mutiert und im Register [Akonto] angezeigt.
Bei der Berechnung des Akontoguthaben werden evtl. LP nicht berücksichtigt, bzw. werden LP erst bei der Erfassung des Akontobetrags links im Feld 'Betrag' berücksichtigt.
Dabei unterscheidet das System Lohnpfändung mit Existenzminimum (Feld 'Mindestrest') und Ratenzahlungen, bzw. Pauschalbetrag (Feld 'Zahlungsbetrag').
Hinweis: Durch das Erstellen und löschen einer 'Prov. Lohnabrechnung' wird der Rapportstatus nicht mutiert.
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