ALV-Arbeitgeberbescheinigung CH

Letzte Mutation 24.05.2023
 
 
Einleitung:
Die 'Arbeitgeberbescheinigung CH' kurz 'ALV-AGB CH' muss ausgefüllt werden, wenn ein ArbN arbeitslos wird und der ArbG durch den ArbN oder die Arbeitslosenkasse dazu aufgefordert wird.
Der Workflow zum Erstellen und Versenden der 'ALV-Arbeitgeberbescheinigung CH' ist im Kapitel ALV-AGB CH inkl. Versand beschrieben.
 
Prüfungen:
Beim Anklicken der Schaltfläche [Drucken] oder erfolgt folgende Prüfung:
  • Dass alle erfassten Rapporte bis zum gewählten 'Stichtag' in den Lohn verbucht sind.
 
 
Felderläuterungen:
Folgend werden nur die wichtigsten Felder erläutert.
 
Allgemeine Basisdaten
Stichtag
Beim Erstellen einer neuen 'ALV-AGB CH' wird hier das Datum des letzten Rapporterfassungstag übernommen.
Wenn das Datum mutiert wird, werden durch das Anklicken der Schaltfläche [Aktualisieren] folgende Felder (Punkt 1 - 16) gemäss aus dem gültigen Einsatz per Stichtag übernommen. Zudem werden in der 'ALV-AGB CH' nur die Lohndaten bis zum Stichtag übernommen.
Schaltfläche [Aktualisieren]
Durch das Anklicken dieser Schaltfläche, werden die Daten in den folgenden Felder (Punkt 1 - 16) aus dem gültigen Einsatz per Stichtag übernommen.
Anstellungsart
Beim Erstellen einer neuen 'ALV-AGB CH' wird der Standardwert 'Stundenlohn inkl. Mt.-Lohn mit Std. Tarif' zugewiesen.
Mutieren Sie diesen, entsprechend der letzten Anstellungsart.
 
 
Punkt 1 Arbeitsverhältnis
Unter 'Art des Arbeitsverhältnisses' wird das Flagfeld 'befristet' aktiviert, wenn im entsprechenden Einsatz ein Bis-Datum erfasst wurde. Wenn im entsprechenden Einsatz kein Bis-Datum erfasst wurde, wird das Flagfeld 'unbefristet' aktiviert und die 'Anstellungs-Art' aus dem entsprechenden Einsatz übernommen.
 
Punkt 2 Dauer des Arbeitsverhältnisses
Das vom und bis-Datum wird aus der Anstellungsperiode ermittelt.
Hinweise zur Ermittlung des vom-Datum:
  • Wenn das Anstellungsverhältnis länger als zwei Jahre gedauert hat, wird (vom dem festgelegten Stichtag) 25 Monate abgezogen und das Datum auf das vom-Datum der ersten Anstellungsperiode danach, oder auf den 1. Tag des Folgemonats gesetzt.
Hinweise zur Ermittlung des bis-Datum:
  • Das bis-Datum ist für jede Periode der letzte Arbeitstag vor dem bis-Datum gemäss Anstellungsperiode.
 
Punkt 5 Normalarbeitszeit im Betrieb
Hier werden die Stunden aus dem (per Stichtag gültigen) Einsatz, bzw. Einsatzbetrieb übernommen.
 
Punkt 6 Vertragliche Normalarbeitszeit der versicherten Person
Hier werden die Stunden pro Woche aus dem (per Stichtag gültigen) Einsatz übernommen.
 
Punkt 10 - 13 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Punkt 10 'Wer hat gekündigt?', 'Wann' und 'Per wann' wird aus dem (per Stichtag gültigen) Einsatz übernommen.
'Kündigung bis', bzw. 'ab', inkl. 'Frist' (Infos zur Kontrolle der 'Kündigungsfrist' inkl. 'Wann', 'Per wann' gekündigt wurde).
Im Feld 'Kündigung bis', wird bei einer Einsatzdauer <=3 bzw. <6 Mt. das entsprechende Bis-Datum berechnet.
Im Feld 'Kündigung ab', wird bei einer Einsatzdauer von >6 Monate das entsprechende Ab-Datum berechnet.
Im Feld 'Frist' wird durch das System auf Basis der Einsatzdauer die entsprechende Kündigungsfrist berechnet.
Hinweis Bei der Berechnung des Ab, bzw. Bis-Datum werden Einsätze ohne Unterbruch von >30 Tage im selben Einsatzbetrieb und der selben Kontaktperson (Kettenverträge) kumuliert.
Bei der 'Kündigungsart?' ist der Standardwert 'mündlich'. Bei Bedarf kann das Flagfeld 'schriftlich' aktiviert werden.
 
Punkt 11 Die 'Kündigungsfrist' wird aus dem (per Stichtag gültigen) Einsatz übernommen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist mit den Angaben gemäss Punkt 9 übereinstimmen!
 
Punkt 12 Im Feld 'War die Person im Zeitpunkt der Kündigung oder während der Kündigungsfrist wegen Krankheit, Unfall, etc. verhindert?' ist der Standardwert 'nein'.
Sie können jedoch bei Bedarf das Flagfeld 'ja' für 'volle- oder teilweise Verhinderung' aktivieren und anschliessend den 'Grund' inkl. 'von' und  'bis' mutieren.
 
Punkt 13 Der 'Grund der Kündigung' wird aus dem (per Stichtag gültigen) Einsatz übernommen.
Info Hier kann ein Freitext zur Begründung der Vertragsauflösung erfasst werden.
Punkt 14 und 15 'Letzter geleisteter Arbeitstag', bzw. 'Lohnzahlung erfolgte bis am'
Dieses Datum enthält den letzten Arbeitstag vor dem Stichtag gemäss Rapporterfassung.
 
Punkt 16 Beschäftigungszeiten in den letzten 2 Jahren
Hier wird (wie unter Punkt 2) das von und bis-Datum aus der Anstellungsperiode ermittelt.
Hinweise zur Ermittlung des von-Datum:
  • Das von-Datum ist in der Regel für jede Periode das ab-Datum gemäss Anstellungsperiode.
  • Ab einem Unterbruch von einem Monat, wird eine neue Beschäftigungsperiode generiert.
  • Wenn das Anstellungsverhältnis länger als zwei Jahre gedauert hat, wird (vom dem festgelegten Stichtag) 25 Monate abgezogen und das Datum auf das vom-Datum der ersten Anstellungsperiode danach, oder auf den 1. Tag des Folgemonats gesetzt.
Hinweise zur Ermittlung des bis-Datum:
  • Das bis-Datum ist für jede Periode der letzte Arbeitstag vor dem bis-Datum gemäss Anstellungsperiode.
Punkt 16 'AHV-pflichtiger Gesamtverdienst'
Nachdem die Beschäftigungszeitgen wie oben beschrieben ermittelt wurden, wird hier der AHV-pflichtige Gesamtverdienst aller Lohnabrechnungen mit Datum in der entsprechenden Beschäftigungszeit übernommen.
 
Punkt 17 Verdienst
Letzter Monatslohn, wenn die Person gemäss letztem Einsatz im Stundenlohn angestellt war, wird das Feld 'letzter Monatslohn' nicht ausgefüllt und hinter das Feld der Text 'Person ist im Stundenlohn angestellt' eingefügt.
Wenn die Person gemäss Einsatz im Monatslohn angestellt war, wird im Feld der 'letzter Monatslohn' der Monatslohn gemäss letztem Einsatz übernommen.
Wenn es sich um eine interne Festangestellte Person im Monatslohn (ohne Einsatz) handelt, wird im Feld der 'letzter Monatslohn' der Monatslohn gemäss Personalstamm, Register [Standardlohn] übernommen.
Das Datum und der Betrag betreffend Auszahlung von 13. Monatslohn und Gratifikation wird vom System aus den Lohnabrechnung ermittelt und übernommen.
 
Punkt 18 Absenzen
Die Abwesenheiten betreffend den Absenzen in den letzten 12 Monate werden durch das System aus der Rapporterfassung übernommen.
Falls der Platz auf der 'ALV-AGB CH' für die Anzahl Absenzen in den letzten 12 Monaten nicht ausreicht, werden nur die letzten übernommen.
 
Punkt 22 Kinder- und Ausbildungszulagen
Wenn im Personalstamm, Register [Kinder] Kinder mit Status 'ja bestätigt' oder 'abgemeldet' erfasst sind und der Anspruchszeitraum für die Periode der 'ALV-AGB CH' gültig ist, wird das Flagfeld aktiv gesetzt und die Anzahl Kinder- und/oder Ausbildungszulagen entsprechend übernommen.
Wenn keine Kinder erfasst wurden, der Anspruch noch nicht 'bestätigt' ist, oder der Gültigkeitsanspruch der Zulage nicht in den entsprechenden Monat fällt, wird das Flagfeld deaktiv gesetzt.