Im TWM kann die 'ALV Arbeitgeberbescheinigung CH' kurz 'ALV-AGB CH' gemäss folgender Workflowbeschreibung erstellt werden.
Allgemeine Information zur 'ALV Arbeitgeberbescheinigung CH' können Sie dem Kapitel ALV-Arbeitgeberbescheinigung CH entnehmen.
Voraussetzung
Die Arbeitgeberbescheinigung CH muss ausgefüllt werden, wenn das vom ArbN oder zuständigen RAV verlangt wird.
Damit die unter Punkt 16 aufgeführten Anstellungsperioden und Lohnangaben korrekt sind, müssen vor dem Erstellen einer 'ALV-AGB EU' alle Rapporte in den Lohn verbucht werden.
Workflow
Im Personalstamm gewünschten Person öffnen.
Unter dem Register Meldungen, das Unterregister [ALV-AGB CH] öffnen.
Mittels Schaltfläche [Neu] eine neue 'ALV-AGB CH' erstellen.
Im 'Erfassungsbereich' werden je nach Voraussetzungen Standard-Daten übernommen, welche Sie prüfen und wenn nötig ergänzen oder mutieren können.
Mittels Schaltfläche können Sie die 'ALV-AGB CH' inkl. 'Deckblatt', 'Einsatzliste' und 'Lohnjournal' drucken oder in der Druckvorschau ansehen und drucken.
Alle Unterlagen der Person oder dem RAV zustellen.
Hinweise Wenn Sie die Unterlagen per Mailanhang versenden möchten, können Sie dazu ein neues Mail an den ArbN oder RAV erstellen und in diesem mittels Schaltfläche [Scannen] alle Dokumente (exkl. Deckblatt) als Anhang einscannen und zustellen.