Die 'ALV-AGB EU' muss durch den ArbG ausgefüllt werden, wenn der in Arbeitslosigkeit geratener ArbN im Ausland, bzw. seinem Heimatland Arbeitslosenentschädigung beanspruchen will.
Die 'ALV-AGB EU' wird in der Regel vom ArbN oder vom zuständigen RAV verlangt.
Damit die unter Punkt 16 aufgeführten Anstellungsperioden und Lohnangaben korrekt sind, müssen vor dem Erstellen einer 'ALV-AGB EU' alle Rapporte in den Lohn verbucht werden.
Workflow
Im Personalstamm gewünschten Person öffnen.
Unter dem Register Meldungen, das Unterregister [ALV-AGB EU] öffnen.
Mittels Schaltfläche [Neu] eine neue 'ALV-AGB EU' erstellen.
Wenn Sie auf der 'ALV-AGB EU' nur die Daten und Einsätze ab oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wünschen, können Sie im Feld 'Lohndaten ab, bzw. bis' die entsprechenden Einsätze auswählen.
Auf der rechten Seite, bzw. im 'Erfassungsbereich' werden je nach Voraussetzungen Standard-Daten übernommen, welche Sie prüfen und wenn nötig ergänzen oder mutieren können.
Mittels Schaltfläche können Sie die 'ALV-AGB EU' inkl. 'Deckblatt', 'Einsatzliste', 'PD U1' und 'Lohnjournal' drucken oder in der Druckvorschau ansehen und drucken.
Unterlagen zusammenstellen der Person oder RAV zustellen.
Hinweise
Wenn Sie die Unterlagen per Mailanhang versenden möchten, können Sie dazu ein neues Mail an den ArbN oder RAV erstellen und in diesem mittels Schaltfläche [Scannen] alle Dokumente (exkl. Deckblatt) als Anhang einscannen und zustellen.
Falls Sie die Unterlagen mittels Briefpost dem ArbN zustellen, können Sie im Textsystem des Personalstamm mittels Textvorlage 'ALV ArbG-Bescheinigung international' einen Begleitbrief (welcher das Deckblatt ersetzt) drucken.