ALV-Arbeitgeberbescheinigung EU / International

letzte Mutation 25.08.2023
 
 
Einleitung:
Die 'ALV-Arbeitgeberbescheinigung EU, bzw. international', (kurz 'ALV-AGB EU') muss durch den ArbG ausgefüllt werden, wenn ein im EU-Raum wohnhafter ArbN arbeitslos wird und der ArbG durch den ArbN oder die Arbeitslosenkasse dazu aufgefordert wird.
Der Workflow zum Erstellen und versenden der 'ALV-AGB EU' ist im Kapitel ALV-AGB EU inkl. PD U1 & Versand beschrieben.
Hinweis: Die 'ALV-AGB EU' bildet die Basis zum Ausfüllen eines 'Antrag auf Ausstellung eines PD U1'
 
Prüfungen:
Beim Anklicken der Schaltfläche [Drucken] oder erfolgen folgende Prüfungen:
  • Dass alle erfassten Rapporte bis zum gewählten 'Bis-Mt. / Jahr' in den Lohn verbucht sind.
  • Durch das Anklicken des Icon [Druckvorschau] wird durch das System geprüft, ob die 'ALV-AGB EU' Daten für mehrere Jahre enthält und eine MsgBox eingeblendet, welche den Benutzer informiert, dass aus der Druckvorschau nur das Lohnjournal für das letzte Jahr ausgedruckt werden kann.
 
Felderläuterungen:
 
Allgemeine Basisdaten
Lohn- & Einsatzdaten
Ab Mt.-Jahr
Beim Erfassen einer neuen 'ALV-AGB EU' wird hier automatisch der Monat und das Jahr gemäss erstem Einsatz Ab-Datum innert den letzten 4 Jahre vor dem festgelegten Bis-Mt.-Jahr übernommen. Durch mutieren des Ab-Monat-Jahr und das Anklicken der Schaltfläche [Aktualisieren] werden auf der 'ALV-AGB EU' nur die Lohndaten und auf dem Zusatzblatt 'Einsätze' nur Einsätze ab dem festgelegten Ab-Monat-Jahr übernommen.
Hinweise
  • Wenn per 1. des gewählten Mt.-Jahr ein Einsatz besteht, wird das Ab-Datum aut. auf den 1. des Monat mutiert.
  • Wenn per 1. des gewählten Mt.-Jahr kein Einsatz besteht, wird das Ab-Datum des ersten Einsatz nach dem gewählten Monat übernommen.
Beispiel eines ArbN, welcher seit 6 Jahren angestellt ist, und per 15.3.2023 das Anstellungsverhältnis beendet.
Unter diesen Voraussetzungen werden nur Lohndaten ab 1.4.2019 (15.3.2023 - 4 Jahre = 15.3.2019 = Folgemonat April 2019) berücksichtigt und auf der Einsatzliste das Ab-Datum des Einsatzes aut. vom 1.1.2019 auf den 1.4.2019 angepasst.
 
Bis Mt.-Jahr
Beim Erfassen einer neuen 'ALV-AGB EU' wird hier automatisch der Monat und das Jahr gemäss letzter Rapporterfassung übernommen. Durch das Mutieren des Bis-Mt.-Jahr und das Anklicken der Schaltfläche [Aktualisieren], werden die Angaben (Punkt 1 - 12) aus dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Einsatz übernommen.
Zudem werden auf der 'ALV-AGB EU' nur die Lohndaten und auf dem Zusatzblatt 'Einsätze' nur die Einsätze bis zum festgelegten Bis-Monat-Jahr übernommen.
Hinweise
  • Wenn per letztem Tag des ausgewählten Monats ein Einsatz besteht, wird das Bis-Datum automatisch auf den letzten Tag des ausgewählten Monats mutiert.
  • Wenn per letztem Tag des ausgewählten Monats kein Einsatz besteht, wird das Bis-Datum des letzten erfassten Arbeitstag (im ausgewählten Bis-Mt.-Jahr) übernommen. Wenn im ausgewählten Mt.-Jahr keine Einsatz besteht, wird der Anwender mittels einer MsgBox entsprechend informiert.
Beispiel eines ArbN, welcher seit 6 Jahren angestellt ist, für jedes Jahr einen Einsatz hat, per 15.3.2023 das Anstellungsverhältnis beendet hat und bei welchem im Feld 'Lohn- & Einsatzdaten Bis', '12' '2022' ausgewählt wurde.
Unter diesen Voraussetzungen werden nur Lohndaten ab 1.1.2019 bis 31.12.2022 berücksichtigt.
Zudem werden auf der Einsatzliste nur Einsätze ab dem 1.1.2019 bis zum 31.12.2022 aufgelistet.
 
Schaltfläche [Aktualisieren]
Durch das Anklicken dieser Schaltfläche wird die 'ALV-AGB EU' mit dem entsprechenden Einsatz verknüpft und die Daten Punkt 1-12 aus diesem übernommen.
Hinweis Siehe dazu auch die Erläuterungen oben zum Thema 'Allgemeine Basisdaten', 'Lohn- & Einsatzdaten'.
Arbeitsverhältnis
Punkt 1 Art des Arbeitsverhältnisses
In der ersten Zeilen wird durch das System der Standardwert 'schriftlicher Arbeitsvertrag' aktiviert.
Hingegen hängt das Beschäftigungsverhältnis von der 'Anstellungs-Art' des entsprechenden Einsatz ab.
Der Anwender kann jedoch ein anderes Flag aktivieren.
 
Punkt 2 Dauer des Arbeitsverhältnisses
Da die 'ALV ArbG-Bescheinigung EU' für Temporäre ist, wird hier kein Ab- und Bis-Datum übernommen.
Hinweis Bei Temporären werden die Arbeitsverhältnisse, bzw. Einsätze auf dem Zusatzblatt 'Einsätze', welches automatisch mit der 'ALV-AGB EU' zusammen gedruckt wird aufgeführt.
 
Punkt 2a Einsatzzeiten innerhalb des Arbeitsverhältnisses (max. die letzten 4 Jahre)
Hier werden die Perioden auf Basis der Rapporterfassung übernommen.
Hinweis Dabei werden die Perioden zusammengefasst, bzw. pro Unterbruch von >=30 zwischen zwei Perioden eine neu generiert.
 
Punkt 4 Normalarbeitszeit im Betrieb
Hier werden die Stunden dem entsprechenden Einsatzbetrieb übernommen.
 
Punkt 5 Durchschnittliche Arbeitszeit des ArbN (Stunden pro Woche)
Hier werden durch das System die Ø Stunden gemäss effektiver Arbeitszeit in den letzten zwei Jahren, bzw. Rapporterfassung übernommen.
 
Punkt 6 Durchschnittliche Arbeitstage des ArbN (Tage pro Woche)
Hier werden durch das System die Ø Tage gemäss effektiver Arbeitszeit in den letzten zwei Jahren, bzw. Rapporterfassung übernommen.
 
Punkt 9 - 15 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Punkt 9: Diese Daten werden aus dem letzten Einsatz, bzw. wenn unter Punkt 13 ein 'Bis Mt. und Jahr' festgelegt wurde, aus dem Einsatz, (welcher zu diesem Zeitpunkt gültig war übernommen und können angepasst werden).
'Kündigung bis', bzw. 'ab', inkl. 'Frist' (Infos zur Kontrolle der 'Kündigungsfrist' inkl. 'Wann', 'Per wann' gekündigt wurde).
Im Feld 'Kündigung bis', wird bei einer Einsatzdauer <=3 bzw. <6 Mt. das entsprechende Bis-Datum berechnet.
Im Feld 'Kündigung ab', wird bei einer Einsatzdauer von >6 Monate das entsprechende Ab-Datum berechnet.
Im Feld 'Frist' wird durch das System auf Basis der Einsatzdauer die entsprechende Kündigungsfrist berechnet.
Hinweis Bei der Berechnung des Ab, bzw. Bis-Datum werden Einsätze ohne Unterbruch von >30 Tage im selben Einsatzbetrieb und der selben Kontaktperson (Kettenverträge) kumuliert.
Punkt 10: Bei 'Form der Kündigung' ist der Standardwert 'mündlich'. Sie können jedoch bei Bedarf das Flagfeld 'schriftlich' aktivieren.
Punkt 11: Die 'Kündigungsfrist' wird aus dem entsprechenden Einsatz übernommen und kann angepasst werden.
Hinweis Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist mit den Angaben gemäss Punkt 9 übereinstimmen.
Punkt 12: Die 'Verhinderung der Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist' ist der Standardwert 'nein'. Sie können jedoch bei Bedarf das Flagfeld 'ja' für 'volle oder teilweise Verhinderung' aktivieren und anschliessend den 'Grund' inkl. 'von' und  'bis' mutieren.
 
Punkt 13 Der 'Grund der Kündigung' wird aus dem entsprechenden Einsatz übernommen und kann bei Bedarf angepasst werden.
 
Punkt 14 - letzter geleisteter Arbeitstag
Letzter Arbeitstag, bzw. wenn ein Bis-Mt.-Jahr festgelegtem wurde, der letzte Arbeitstag vor diesem Bis-Mt.-Jahr.
 
Punkt 15 - die Lohnzahlung erfolgte bis / am:
Datum der letzten Lohnabrechnung, bzw. wenn ein Bis-Mt.-Jahr festgelegtem wurde, Datum der letzten Lohnabrechnung vor diesem Bis-Mt.-Jahr.
 
Punkt 16 - 18 Verdienst
Punkt 16: Gemäss Auskunft im 08.2023 des SECO müssen in den Zeilen 6, 12, 15 und 24 Monate keine Lohndaten ausgewiesen werden.
Punkt 17: Der AHV-pflichtige Bruttoverdienst wird durch das System automatisch für die unter 'Lohn- & Einsatzdaten' festgelegte Periode berechnet. Ohne Periode, wird (für maximal die letzten 4 Jahre) der Verdienst berechnet.
Punkt 18: Wenn der ArbN mittels Lohnart '4035 Spesen Mittagessen pro Tag' erhalten hat, wird durch das System das Flagfeld 'Mahlzeiten' aktivieren und der Ø Betrag pro Monat übernommen.
 
Punkt 19 - 23 Sonstige Zahlungen
Punkt 20: Wenn die Auszahlung des 'Ferienfond' oder die 'Ferienfond Teilauszahlung' mit einer Lohnabrechnung innert 10 Tage vor der letzten erfolgte, wird unter Punkt 20 der Betrag dieser Auszahlung inkl. Tage aufgeführt.
Hinweis Die Tage werden wie folgt berechnet: Grundlohn 1 inkl. Feiertagsanteil x 8 Stunden = R1, Ferienauszahlungsbetrag geteilt durch R1.
Punkt 23: Wenn im Personalstamm, Register [Kinder] Kinder mit Status 'ja bestätigt' oder 'abgemeldet' erfasst sind und der Anspruchszeitraum für die Periode der 'ALV-AGB EU' gültig ist, wird das Flagfeld 'ja' aktiv gesetzt.
Zudem wird die Lohnartenbezeichnung der 'Kinder- und/oder Ausbildungszulagen' inkl. dem Betrag (pro Monat) entsprechend übernommen.
Punkt 24 - 28 Absenzen innerhalb des Arbeitsverhältnisses ohne Lohnzahlung
Da auf der 'Arbeitgeberbescheinigung EU' nur ein von/bis-Datum für Absenzen ohne Lohnzahlung zur Verfügung steht und in der Regel mehrere Abwesenheiten innert dem Arbeitsverhältnis vorkommen, ist es nicht möglich Abwesenheiten seriös auszuweisen. Deshalb werden unter Punkt 24 - 28 keine Daten übernommen.
 
Schaltfläche [Neuer Eintrag]
Mittels dieser Schaltfläche werden auf Basis des unter Punkt 13 festgelegten Bis Mt.-Jahr die Daten aus dem entsprechenden Einsatz übernommen und eine neue 'ArbG-Bescheinigung EU' erstellt.
 
Schaltfläche [Drucken]
Mittels dieser Schaltfläche wird die 'ArbG-Bescheinigung EU' inkl. 'PD U1', 'Lohnjournal/e', 'Einsatzliste' und 'Deckblatt' gedruckt.
 
Schaltfläche [Druckvorschau]
Mittels dieser Schaltfläche wird die 'ArbG-Bescheinigung EU' inkl. 'PD U1', 'Lohnjournal/e', 'Einsatzliste' und 'Deckblatt' in der Druckvorschau aufbereitet / angezeigt.
Hinweise
  • In der Druckvorschau kann nur das Lohnjournal vom letzten Jahr, in welchem der ArbN gearbeitet hat, aufbereitet werden.
  • Die Lohnjournale für alle Jahre kann nur durch das Anklicken der Schaltfläche [Drucken] erstellt werden.