Die QS-Anmeldung muss durch den ArbG für alle quellensteuerpflichtigen ArbN, bei welchen es zu einem Einsatz kommt, sowie für ArbN, welche Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton wechseln (exkl. solchen im Meldeverfahren, bei Auslandschweizer und Grenzgänger) vorgenommen werden.
Diese QS-Anmeldung wird dem zuständigen Quellensteueramt zugestellt.
Aufgrund dieser Anmeldung erhält der ArbG vom zuständigen QS-Amt die 'Tarifmeldung', welche alle wichtige Informationen betreffend: Tarif, Zivilstand, Kinder und Kirchensteuerpflicht enthält.
Hinweise:
Die Workflow-Beschreibung zur QS-Anmeldung finden Sie im Kapitel QS An- und Abmeldungen.
Die im TWM Personalstamm, Register [Meldungen] integrierte Vorlage 'Anmeldung QS' wurde gemäss Inhalt und Format auf Basis der QS-Anmeldungen des Kanton Aargau erstellt. Leider gibt es keinen eidgenössischen Standard für das Anmeldeformular. Ob das im TWM integrierte Anmeldeformular auch den Ansprüchen dem für Ihren Betrieb zuständigen Quellensteueramt entspricht, kann B&F nicht gewährleisten.