Im TWM kann die 'ALV Arbeitgeberbescheinigung CH' kurz 'ALV-AGB CH' gemäss folgender Workflowbeschreibung erstellt werden.
Allgemeine Information zur 'ALV Arbeitgeberbescheinigung CH' können Sie dem Kapitel ALV-Arbeitgeberbescheinigung CH entnehmen.
Voraussetzung
Die Arbeitgeberbescheinigung muss ausgefüllt werden, wenn das vom in Arbeitslosigkeit geratener ArbN oder vom zuständigen RAV verlangt wird.
Damit die unter Punkt 16 aufgeführten Anstellungsperioden und Lohnangaben korrekt sind, müssen vor dem Erstellen einer 'ALV-AGB EU' alle Rapporte in den Lohn verbucht werden.
Falls die 'ALV-AGB CH' dem ArbN oder zuständigen RAV automatisch als PDF-Datei in Form eines Mail-Anhang zustellen möchten, muss im Personalstamm, Register [E-Printing], links die Meldung aktiviert werden. Dadurch wird rechts automatisch die Mailadresse aus dem Personalstamm übernommen, welche Sie durch die Mailadresse des zuständigen 'Empfängers' mutieren können.
Workflow
Im Personalstamm gewünschten Person öffnen.
Unter dem Register Meldungen, das Unterregister [ALV-AGB CH] öffnen.
Mittels Schaltfläche [Neu] eine neue 'ALV-AGB CH' erstellen.
Auf der rechten Seite, bzw. im 'Erfassungsbereich' werden je nach Voraussetzungen Standard-Daten übernommen, welche Sie prüfen und wenn nötig ergänzen oder mutieren können.
Mittels Schaltfläche können Sie den Bericht drucken, als Druckvorschau öffnen oder direkt dem zuständigen Amt als PDF Mail-Anhang senden.
Mittels Schaltfläche [Lohnjournal]und Wahl der gewünschten Geschäftsjahre, werden die Lohnblätter ausgedruckt.
Begleitbrief mit alle Unterlagen zusammenstellen der Person oder RAV zustellen.
Hinweis: Falls Sie die 'ALV-AGB CH' mittels Briefpost dem ArbN oder dem zuständigen RAV zustellen möchten, können Sie dafür im Textsystem des Adresse, bzw. Personalstamm die 'ALV Arbeitgeberbescheinigung' bzw. 'Kurzmitteilung' drucken.