Die 'ALV-AGB EU' muss durch den ArbG ausgefüllt werden, wenn der in Arbeitslosigkeit geratener ArbN im Ausland, bzw. seinem Heimatland Arbeitslosenentschädigung beanspruchen will.
Die 'ALV-AGB EU' wird in der Regel vom ArbN oder vom zuständigen RAV verlangt.
Damit die unter Punkt 16 aufgeführten Anstellungsperioden und Lohnangaben korrekt sind, müssen vor dem Erstellen einer 'ALV-AGB EU' alle Rapporte in den Lohn verbucht werden.
Falls die 'ALV-AGB EU' dem ArbN oder zuständigen RAV automatisch als PDF-Datei in Form eines Mail-Anhang zustellen möchten, muss im Personalstamm, Register [E-Printing], links die Meldung aktiviert werden. Dadurch wird rechts automatisch die Mailadresse aus dem Personalstamm übernommen, welche Sie durch die Mailadresse des zuständigen 'Empfängers', bzw. RAV mutieren können.
Workflow
Im Personalstamm gewünschten Person öffnen.
Unter dem Register Meldungen, das Unterregister [ALV-AGB EU] öffnen.
Mittels Schaltfläche [Neu] eine neue 'ALV-AGB EU' erstellen.
Auf der rechten Seite, bzw. im 'Erfassungsbereich' werden je nach Voraussetzungen Standard-Daten übernommen, welche Sie prüfen und wenn nötig ergänzen oder mutieren können.
Mittels Schaltfläche können Sie die 'ALV-AGB EU' inkl. 'Antrag auf PD U1' drucken, als Druckvorschau öffnen oder direkt dem zuständigen Amt als PDF Mail-Anhang senden.
Mittels Schaltfläche [Lohnjournal] und Wahl der gewünschten Geschäftsjahre, werden die Lohnblätter ausgedruckt.
Begleitbrief mit alle Unterlagen zusammenstellen der Person oder RAV zustellen.
Hinweis: Falls Sie die 'ALV-AGB EU' mittels Briefpost dem ArbN oder dem zuständigen RAV zustellen möchten, können Sie dafür im Textsystem des Personal- bzw. Adressstamm die 'ALV ArbG-Bescheinigung international' bzw. 'ALV ArbG-Bescheinigung' drucken.