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Lohnausweis erstellen

letzte Mutation 22.01.2017
 
 
Einleitung
Nachdem alle Lohnabrechnungen für ein Geschäftsjahr erstellt wurden, müssen für alle ArbN die Lohnausweise ausgedruckt werden. Die Lohnausweise werden auf weisses, neutrales Papier gedruckt. Die Ausdrucke entsprechen dem offiziellen Eidg. Lohnausweis-Formular.
 
Comatic ermöglicht es, Lohnabrechnungen für mehr als ein Kalenderjahr in der gleichen Mandantendatenbank zu erstellen. Dies ist dann notwendig, wenn das Geschäftsjahr nicht gleich dem Kalenderjahr ist.
Die gesetzlichen Lohnauswertungen beziehen sich jedoch immer auf ein ganzes Kalenderjahr.
Deshalb besteht die Möglichkeit, das gewünschte Abrechnungsjahr einzugeben.
 
Einstellungen
Damit gewährleistet ist, dass die Lohnperiode auf dem Lohnausweis korrekt ausgewiesen wird, müssen die Lohnausweise unbedingt vor der ersten Lohnabrechnung im neuen Jahr erstellt werden.
Falls bei einem oder mehreren Mitarbeitern Ergänzungen zu machen sind (Gehaltsnebenleistungen, Bemerkungen) oder die Kästchen F, G oder 13.1.1 relevant sind, sind die entsprechenden Namen auszuwählen und die Angaben zu machen.
 
Damit die Lohnausweise offiziell anerkannt werden, müssen die Angaben Ort und Datum, Verantwortlich und Telefon ausgefüllt werden.
Die Lohnausweise müssen nicht unterzeichnet werden, wenn sie komplett mit der EDV erstellt worden sind.
 
Falls für alle ArbN ein Text wie, z. Bsp. 'Spesenreglement am ? durch Steuerverwaltung des Kantons ? genehmigt' auf dem Lohnausweis stehen muss, wird dies mittels SQL-Abfrage 'Lohnausweis Text' gemacht.
 
 
Die Lohnausweise unter Menü 'Personal', 'Lohnausweise' dreimal ausdrucken:
Die Lohnausweise werden wie folgt versendet, bzw. abgelegt:
Hinweis: Bestimmte Kantone verlangen von den ArbG, dass der Lohnausweis direkt dem Steueramt zugestellt wird.
 
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