ALV-Arbeitgeberbescheinigung EU/international

letzte Mutation 21.01.2019
 
 
Einleitung:
Die 'ALV-Arbeitgeberbescheinigung EU/international' muss durch den ArbG ausgefüllt werden, wenn ein im EU-Raum wohnhafter ArbN arbeitslos wird und wir durch den ArbN oder die Arbeitslosenkasse dazu aufgefordert werden.
Der Workflow zum Erstellen und versenden der 'ALV-AGB EU/international' ist im Kapitel ALV-AGB EU inkl. PD U1 & Versand beschrieben.
Hinweis: Die 'Arbeitgeberbescheinigung EU/international' bildet die Basis zum Ausfüllen eines 'Antrag auf Ausstellung eines PD U1'
 
 
Felderläuterungen:
Folgend werden nur die wichtigsten Felder erläutert.
 
Punkt 1 Art des Arbeitsverhältnisses
Unter Form des Arbeitsverhältnisses wird durch das System der Standardwert 'schriftlicher Arbeitsvertrag' aktiviert.
Welches Flagfeld betreffend Art des Arbeitsverhältnisses aktiviert wird, hängt von der 'Anstellungs-Art' im Einsatz ab.
In der Regel ist es 'Temporärarbeitsvertrag', im Formular kann jedoch der Anwender die Anstellungs-Art bestimmen.
 
Punkt 2 Dauer des Arbeitsverhältnisses
Da die 'ArbG-Bescheinigung EU' für Temporäre ist, wird hier kein Ab- und Bis-Datum übernommen.
Hinweis: Bei Temporären werden die Arbeitsverhältnisse dafür unter Punkt 2a aufgeführt.
 
Punkt 2a Einsatzzeiten innerhalb des Arbeitsverhältnisses (max. die letzten 4 Jahre)
Diese Daten werden aus der Rapporterfassung ermittelt und übernommen.
Hinweise zur Ermittlung der von- und bis-Datum:
  • Das erste Bis-Datum enthält den letzten Arbeitstag.
  • Das erste Ab-Datum enthält den ersten Arbeitstag, bzw. das Datum 4 Jahre vor dem letzten Arbeitstag, wenn das Arbeitsverhältnis längere als 4 Jahre gedauert hat.
  • Wenn gemäss Rapporterfassung ein Arbeitsunterbruch von >= 30 Tage besteht, wird dafür eine eigene Periode generiert.
     
Punkt 4 Normalarbeitszeit im Betrieb
Hier werden die Stunden des letzten Einsatzbetrieb übernommen.
 
Punkt 5 Durchschnittliche Arbeitszeit des ArbN (Stunden pro Woche)
Hier werden durch das System die Ø Stunden gemäss effektiver Arbeitszeit, bzw. Rapporterfassung übernommen.
 
Punkt 6 Durchschnittliche Arbeitstage des ArbN (Tage pro Woche)
Hier werden durch das System die Ø Tage gemäss effektiver Arbeitszeit, bzw. Rapporterfassung übernommen.
 
Punkt 9 - 15 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Punkt   9: Diese Daten werden (wenn vorhanden) aus dem letzten Einsatz übernommen und können bei Bedarf angepasst werden.
Punkt 10: Bei 'Form der Kündigung' ist der Standardwert 'mündlich'. Sie können jedoch bei Bedarf das Flagfeld 'schriftlich' aktivieren.
Punkt 11: Die 'Kündigungsfrist' wird (wenn vorhanden) aus dem letzten Einsatz übernommen und kann bei Bedarf angepasst werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsfrist mit den Angaben gemäss Punkt 9 übereinstimmen.
Punkt 12: Die 'Verhinderung der Arbeitsleistung während der Kündigungsfrist' ist der Standardwert 'nein'. Sie können jedoch bei Bedarf das Flagfeld 'ja' für 'volle oder teilweise Verhinderung' aktivieren und anschliessend den 'Grund' inkl. 'von' und  'bis' mutieren.
Punkt 13: Der 'Grund der Kündigung' wird (wenn vorhanden) aus dem letzten Einsatz übernommen und kann bei Bedarf angepasst werden.
 
Punkt 16 - 18 Verdienst
Punkt 16: Die übernommenen Beträge, werden durch das System aus den Lohnabrechnung ermittelt.
Hinweise:
  • Bei der Ermittlung der zu berücksichtigten Lohnabrechnungen wird immer der Monat der letzten Lohnabrechnung, zusätzlich die der letzten 5, 11, 14 und 23 Monate genommen. Wurde z. Bsp. die letzte Lohnabrechnung am 15.12.2018 erstellt, werden für die Berechnung der letzten 6 Monate alle Lohnabrechnungen mit Datum >=1.6.2018 kumuliert und durch 6 geteilt.
  • Falls ein ArbN nur einen Monat gearbeitet hat und CHF 6'000.- verdient hat, wird dieser Betrag durch die Anzahl Monate (6, 12, 15 und 24 Monate) geteilt und in die entsprechenden Zeilen übernommen.
Punkt 17: Der AHV-pflichtige Bruttoverdienst enthält den wird durch das System für die Zeit gemäss Punkt 2a aus den Lohnabrechnung ermittelt.
Punkt 18: Wenn der ArbN mittels Lohnart '4035 Spesen Mittagessen pro Tag' erhalten hat, wird durch das System das Flagfeld 'Mahlzeiten' aktivieren und der Ø Betrag pro Monat übernommen.
Hinweis: Der Ø Betrag wird wie folgt berechnet: Betrag aller Lohnabrechnungen geteilt durch Anzahl Lohnabrechnungen (wobei mehrere Lohnabrechnungen im gleichen Monat als eine gezählt wird).
 
Punkt 19 - 23 Sonstige Zahlungen
Punkt 20: Wenn die Auszahlung des 'Ferienfond' oder die 'Ferienfond Teilauszahlung' mit einer Lohnabrechnung innert 10 Tage vor der letzten erfolgte, wird unter Punkt 20 der Betrag dieser Auszahlung inkl. Tage aufgeführt.
Hinweis:  Die Tage werden wie folgt berechnet: Grundlohn 1 inkl. Feiertagsanteil x 8 Stunden = R1, Ferienauszahlungsbetrag geteilt durch R1.
Punkt 23: Wenn im Personalstamm, Register [Kinder] Kinder mit Status 'ja bestätigt' oder 'abgemeldet' erfasst sind und der Anspruchszeitraum für die Periode der 'ALV-AGB EU' gültig ist, wird das Flagfeld 'ja' aktiv gesetzt.
Zudem wird die Lohnartenbezeichnung der 'Kinder- und/oder Ausbildungszulagen' inkl. dem Betrag (pro Monat) entsprechend übernommen.
 
Punkt 24 - 28 Absenzen innerhalb des Arbeitsverhältnisses ohne Lohnzahlung
Da auf der 'Arbeitgeberbescheinigung EU' nur ein von/bis-Datum für Absenzen ohne Lohnzahlung zur Verfügung steht und in der Regel mehrere Abwesenheiten innert dem Arbeitsverhältnis vorkommen, ist es nicht möglich Abwesenheiten seriös auszuweisen. Deshalb werden unter Punkt 24 - 28 keine Daten übernommen.
 
 
Prüfungen:
Beim Erfassen einer 'ALV-AGB EU' erfolgen folgende Prüfungen:
  • Dass alle erfassten Rapporte verbucht sind.