Da die Arbeitsverträge und Sozialversicherungsbedingungen für das interne Personal sehr unterschiedlich sein können, müssen bei der letzten Lohnabrechnung im Jahr jedoch folgende Punkte beachtet werden.
In der Regel werden die internen Angestellten wie folgt unterschieden:
Personal ohne Provisionen
Personal mit umsatzabhängigem Provisionslohn
Kaderangestellte (Gehalt hängt vom Geschäftserfolg, bzw. Gewinn ab)
Folgende Punkte sind bei den letzten Lohnabrechnungen von internem Personal zu beachten:
Lohndaten für internes Personal ermitteln und schriftlich festhalten.
Gibt es Maximalbeträge bei Sozialversicherungen wie KTG und/oder BVG?
Besteht ein Teil des Lohnguthabens aus Taggeld (SUVA, KTG oder Militär)?
Hat die Person das ganze Jahr gearbeitet?
Muss eventuell der KTG- oder BVG- pflichtige Betrag aufgrund eines zwischenjährlichen Austritts hoch, bzw. umgerechnet werden?
Wurden Privatbezüge (Autoaufwand inkl. Abschreibung, Privatmiete, etc.) und alle Akontozahlungen berücksichtigt?
Wurden sämtliche Gratifikationen, Provisionen und sonstige Ansprüche berücksichtigt?
Wurde internen ArbN, welchen durch den ArbG ein Geschäftsauto zur Verfügung gestellt wurde, unter der Lohnart '7415 Privatanteil Auto' ein Privatanteil für die Benutzung des Autos aufgerechnet?
Die Lohnabrechnungen müssen vor dem Erstellen der Lohndeklarationen für die Sozialversicherungen (AHV, KTG, UV und BVG), sowie dem Anpassen der neuen Sozialversicherungsprämien erstellt werden.
Das Lohnabrechnungs-Datum muss auf den 31.12. des Vorjahres zurückdatiert werden.
Werden Rückstellungen für Provisions etc. gebucht, empfehlen wir für das korrekte Verwalten eine Besprechung mit B&F und das Einrichten der entsprechenden Lohnarten und FIBU-Konto durch B&F.