Lohnbuchhaltung sperren

letzte Mutation 17.01.2019
 
 
Die Lohnbuchhaltung muss nachdem alle Lohnabrechnung des Vorjahres erstellt sind, spätestens jedoch nachdem Erstellen der Lohnausweise oder Lohnlisten für AHV, SUVA, KTG oder BVG unter dem Menü 'Optionen', 'TWM-Einstellungen', Register 'AHV/FAK/GAV' gesperrt werden. Somit wird verhindert, dass nachträglich im Vorjahr erfasste Rapporte (z. Bsp. für Auszahlung von Feriengeld) bei der Rapportverbuchung in das Vorjahr gebucht werden.
Hinweise:
  • Wenn Rapporte in einem gesperrten Geschäftsjahr erfasst werden, wird bei der Rapportverbuchung das Lohnabrechnungsdatum automatisch auf den 03.01.JJJJ oder später des aktuellen Geschäftsjahr gebucht.
 
 
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