FAK An- und AbmeldungLetzte Mutation 24.06.2016
Einleitung
Bei folgender Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Familienausgleichskasse (FAK) Ansprüche für Kinder- und Ausbildungszulagen auf Basis der Anmeldungen, bzw. durch die FAK akzeptierten Ansprüchen und den Abmeldungen berechnet. Damit unter diesen Voraussetzungen die Buchhaltung (Konto 2001) mit der Jahresendabrechnung der FAK übereinstimmt, müssen Kinder-Ansprüche fortlaufend an- und abgemeldet werden. Die FAK ist für das Prüfen und die Legitimierung der Ansprüche zuständig.
FAK An- und Abmeldung
Hinweis: Damit keine An- oder Abmeldungen vergessen gehen, werden pendente An- und Abmeldungen unter Pendenzen, Register [Anmeldungen], Unterregister [Kinder] angezeigt.
Workflow FAK Anmeldung etc.
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