FAK An- und Abmeldung

Letzte Mutation 24.06.2016
 
 
Einleitung
Bei folgender Beschreibung gehen wir davon aus, dass die Familienausgleichskasse (FAK) Ansprüche für Kinder- und Ausbildungszulagen auf Basis der Anmeldungen, bzw. durch die FAK akzeptierten Ansprüchen und den Abmeldungen berechnet. Damit unter diesen Voraussetzungen die Buchhaltung (Konto 2001) mit der Jahresendabrechnung der FAK übereinstimmt, müssen Kinder-Ansprüche fortlaufend an- und abgemeldet werden. Die FAK ist für das Prüfen und die Legitimierung der Ansprüche zuständig.
 
 
FAK An- und Abmeldung
  • Die FAK-Anmeldung erfolgt mittels der im Personalstamm, Register [Meldungen],  integrierten Anmeldung FAK
  • Die FAK-Abmeldung und erneute (Eintritt nach Unterbruch/Abmeldung) erfolgt gemäss den Anweisungen der für Sie zuständigen FAK
Hinweis: Damit keine An- oder Abmeldungen vergessen gehen, werden pendente An- und Abmeldungen unter Pendenzen, Register [Anmeldungen], Unterregister [Kinder] angezeigt.
 
 
 
Workflow FAK Anmeldung etc.
  • Im Personalstamm gewünschte Person öffnen.
  • Unter dem Register [Meldungen], das Unterregister [Anmeldung FAK] öffnen.
  • Mittels Schaltfläche [Neu] eine neue 'FAK Anmeldung' erstellen.
  • Auf der rechten Seite, bzw. im 'Erfassungsbereich' werden je nach Voraussetzungen Standard-Daten übernommen, welche Sie prüfen und wenn nötig, ergänzen oder mutieren können.
  • Mittels Schaltfläche können Sie die Anmeldung drucken, bzw. die Druckvorschau öffnen.
  • Textsystem öffnen und Begleitbrief 'Anmeldung Kinder-/Ausbildungszulage' drucken.
    Hinweis: Dadurch wird automatisch ein Historyeintrag mit Status pendent generiert.
  • Begleitbrief inklusiv FAK-Anmeldung der Person (ArbN) zur Unterzeichnung und Einforderung der benötigten Unterlagen zustellen.
     
  • Wenn der ArbG die FAK-Anmeldung inkl. Unterlagen vom ArbN zurück erhält muss er folgendes erledigen:
  • Anmeldung und Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen und mittels Kurzmitteilung der zuständigen FAK zugestellt.
  • Im Personalstamm, Register [Kinder] wird der Status der entsprechenden Kinder auf 'Angemeldet' mutieren.
     
  • Wenn der ArbG von der FAK die Bestätigung zu genehmigten Kinder- und Ausbildungszulagen erhält, muss er folgendes erledigen:
  • Im Personalstamm, Register [Kinder] wird der Status der entsprechenden Kinder auf 'ja, bestätigt' mutieren.
  • Bei QS-pflichtigen im Register [Anstellungsperioden] die 'Anzahl Kinder' prüfen und evtl. mutieren.