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MWSt-Abrechnung bei Saldosteuern

letzte Mutation 19.03.2016
 
 
Einleitung
Bei der MWSt-Abrechnung mit Saldosteuern erfolgt die Abrechnung pro Semester.
Das bedeutet, dass die MWSt-Abrechnung für das 1.- und 2. Quartal bis ende Juli und die für das 2.- und 3. Quartal bis ende Februar der 'Eidg. Steuerverwaltung' zugestellt werden muss.
Die MWSt-Abrechnung erfolgt unter dem Menü 'Hauptbuch', Untermenü 'MWSt-Abrechnung'.
Siehe dazu auch die Beschreibung im Online-Help des Comatic, Kapitel 'MWSt-Abrechnung'.
Für das Einrichten der Saldosteuern siehe die Beschreibung im Online-Help des Comatic, Kapitel 'Saldosteuern'.
 
 
Führen Sie vor dem Erstellen der MWSt-Abrechnung folgende Kontrolle durch:
Im Comatic, unter Menü Hauptbuch, Konten, das Konto '8599' für das ganze [Geschäftsjahr] aufrufen und prüfen, dass keine Buchungen enthalten sind.
 
 
MWSt-Abrechnung bei Saldosteuern: