Personal intern mit Monatslohn
letzte Mutation 22.09.2022
Einleitung
Basis für Lohnabrechnungen von internem Personal im Monatslohn bilden die Eingaben im Comatic, Personalstamm, Register [Standardlohn].
Hinweis: Das Register [Standardlohn] sollte aus Sicherheitsgründen und damit die Lohnangaben vor Standard-Benutzer verborgen sind, nur für Benutzer mit entsprechender Berechtigung verfügbar sein.
Voraussetzungen für die Lohnabrechnungen von internem Personal im Monatslohn
Im Menü Personal, Personalstamm, Register [Standardlohn] werden als Voraussetzung für die Lohnabrechnung einmalig die konstanten Lohnarten/Lohndaten für das interne Personal festgelegt.
Detailinformationen zum Erfassen und Einrichten des Standardlohnes finden Sie im Kapitel Standardlohn.
Hinweise:
-
Selbstverständlich müssen alle lohnrelevanten Personalieninfos, wie z. Bsp. Geburtsdatum etc. sowie das Lohnkonto, die Anstellungsperiode mit den entsprechenden Daten erfasst sein.
-
Im PS, Fenster [Zuweisungen], muss im Feld 'Intern' 'Ja....' und 'Adress-Typ' 'Betreuer+Personal' zugewiesen werden.
-
Im PS, Fenster [Internes Personal], muss das Ferienguthaben und im Feld 'Abteilung' 'Internes Personal' zuweisen werden.
Workflow Lohnabrechnungen erstellen
In folgender Beschreibung nehmen wir die erste Variante.
-
-
Bestimmen Sie zuerst das Lohnabrechnungsdatum und dann in der Spalte 'Abteilung' den Filter 'internes Personal'.
-
Prüfen Sie ob alle ArbN aufgeführt sind, für welche Sie eine Lohnabrechnung erstellen möchten.
Hinweis: Es werden nur ArbN angezeigt, welche noch keine pendente Lohnabrechnung und ein gültige Anstellungsperiode haben.
-
Mittels Schaltfläche [Alle Abrechnungen] wird für alle angezeigten Personen eine Lohnabrechnung erstellt.
Hinweis: Wenn Sie nur einzelne Lohnabrechnung erstellen möchten, klicken Sie auf die zweite Spalte bei der entsprechenden Person.
-
Öffnen Sie nun das Formular 'Lohnabrechnungen', in welchem Sie diese Lohnabrechnungen finden.
Hinweis: Öffnen Sie jede Lohnabrechnung und prüfen Sie die enthaltenen Daten und erfassen / mutieren Sie evtl. variablen wie z. Bsp. Provisionen etc.
-
Mittels Schaltfläche [Alle drucken] können Sie nun für alle aufgeführten Personen die Lohnabrechnungen erstellen.
Hinweis: Je nachdem wie Sie im Programm festgelegt haben, werden somit die Lohnabrechnungen ausgedruckt oder als PDF-Datei den Personen per Mail zugestellt.
Spezielle Lohnarten
Taggeldzahlungen (Unfall oder Krankheit)
Da Taggeldzahlungen von Versicherungen nicht sozialleistungspflichtig sind, müssen diese unbedingt (gemäss Taggeldabrechnung) in Lohnabrechnungen erfasst werden.
Bei der Lohnverarbeitung von Versicherungstaggelder, empfehlen wir folgende Vorgehensweise.
-
Erstellen Sie die Standardlohnabrechnung wie im oberen Kapitel 'Workflow Lohnabrechnung erstellen' beschrieben.
-
Korrigieren Sie evtl. Spesen entsprechend der Arbeitsunfähigkeit.
Hinweis Falls der ArbN Anspruch auf 100% Lohnersatz hat, muss der Nettolohn notiert werden, damit Sie diesen bei der Korrektur gemäss folgendem Punkt 4 kennen.
-
Falls der ArbN nur Anspruch auf 80% Lohnersatz hat, muss der Lohnanspruch auf Basis der Arbeitsunfähigkeit pro Monat (mittels Excel-Vorlage 'TG-Berechnung für Internes Personal', welche Sie von B&F erhalten) berechnet werden und der '7100 Monatslohn' durch den berechneten Betrag mutiert werden.
-
Prüfen und mutieren Sie auch die Spesen entsprechend der Arbeitsunfähigkeit.
-
Erfassen Sie unter der Lohnart '7205 Taggeld SUVA Unfall', bzw. '7207 Taggeld KTG Krankheit' das Versicherungstaggeld.
Hinweis Folglich wird automatisch eine Zeile mit der Lohnart '7210 Korrektur Versicherungsleistung' (Kompensationslohnart) erstellt und der Basisbetrag für die Sozialleistungsabzüge entsprechend korrigiert.
-
Falls der ArbN Anspruch auf 100% Lohnersatz hat, muss mittels Lohnart '7215 Lohnkürzung bei 100% Taggeld' ein Minusbetrag erfasst werden, damit der Nettolohn dem gemäss Punkt 2 notierten Betrag entspricht.
Hinweis Diese Korrektur bewirkt, dass der ArbN exakt den selben Nettolohn erhält wie wenn er gearbeitet hätte.
Taggeldzahlungen (Mutterschaftsentschädigung)
Da Mutterschaftsentschädigungen nur AHV, ALV und BVG pflichtig sind, müssen diese unbedingt (gemäss Taggeldabrechnung der EO) in Lohnabrechnungen erfasst werden.
Bei der Lohnverarbeitung von Versicherungstaggelder, empfehlen wir folgende Vorgehensweise.
Bei folgender Vorgehensweise gehen wir davon aus, dass die EO Taggeldzahlung an den ArbG ausbezahlt werden.
Hinweise:
-
Da die EO Taggeldzahlung nicht KTG-pflichtig ist, muss unter der Lohnart '7615 KTG Korrektur / Maximierung' die KTG-Korrektur erfasst werden.
-