Personal mit Monatslohn

letzte Mutation 10.10.2016
 
 
Im TWM ist es möglich Personal im Monatslohn anzustellen.
 
Wir unterscheiden dabei folgende Personalgruppen, bzw. Anstellungsarten:
  • Internes Personal (Personal, welches für interne Arbeiten, bzw. ohne Verrechnung in der Regel im Monatslohn angestellt wird).
  • Monatslohn mit Stundentarif (Personal, welches im Monatslohn angestellt ist und zu einem Stundentarif verleiht wird).
Hinweis: Weitere Informationen dazu finden Sie im Unterkapitel Monatslohn mit Stundentarif.
  • Monatslohn mit Monatstarif (Personal, welches im Monatslohn angestellt ist und  zu einer Monatspauschale verleiht wird).
Hinweis: Weitere Informationen dazu finden Sie im Unterkapitel Monatslohn mit Monatstarif.
 
 
Internes Personal
Internes Personal sind Personen, welche Betriebsintern fest angestellt sind (z. Bsp. Geschäft- oder Filialleiter Personalberater, Administrationspersonal, Lehrlinge, Praktikanten etc.).
Da die Verwaltung von internem Personal keiner Dienstleistung entspricht, wird dieses Thema folgend nicht als Kapitel beschrieben.
Hinweis: Weitere Informationen zur Verwaltung von internem Personal finden Sie im Kapitel Lohnabrechnung für internes Personal und den entsprechenden Unterkapitel.