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Handelsamtsblatt

letzte Mutation 26.11.2016
 
 
Einleitung
Das wöchentlich erscheinende Handelsamtsblatt sollte durch eine im Betrieb verantwortliche Person gelesen werden.  Wichtige, bzw. negative Publikationen (von den für den Personaldienstleister wichtigen Kunden) werden im Adresstamm, Register [Bonität] festgehalten.
 
Sollte es sich dabei um einen Kunden handeln der zur Zeit Personal im Einsatz hat, ist es wichtig, dass die Verantwortlichen (Geschäftsführer und dessen Stellvertreter) informiert werden.
Diese sind für die nötigen Massnahmen (Kontaktaufnahme, Vorauszahlung, Auflösung der Einsätze) verantwortlich.
 
Leider sind die Angaben im Handelsamtsblatt oft von geringem Nutzen, da Sie uns zu spät über Bonitätsprobleme von Kunden informiert.
Es ist deshalb empfehlenswert, regelmässig den Wirtschaftsteil der geeigneten Zeitungen zu lesen und wichtige Informationen im Register [Bonität] festzuhalten.
Alternativ können Sie auch über die integrierte XML-Schnittstelle zu 'CRIF' verschiedene Bontäts- und weitere Auskunftsdaten abgefragt und Daten übernommen werden.