Krankheit, Unfall, Militär, Mutter/Vaterschaftsentschädigung

letzte Mutation 21.09.2023
 
Einleitung
Zur korrekten Datenverwaltung und damit die Daten auf den Berichten korrekt sind, müssen alle Abwesenheiten (entschuldigt oder unentschuldigt) mittels Rapporterfassung erfasst werden.
Im folgenden Kapitel werden entschuldigte Abwesenheiten, unterteilt in die Themen

'Krankheit', 'Unfall', 'Militär' und 'Mutter- und Vaterschaftsentschädigung' beschreiben.

 

Wir unterscheiden die Taggeldberechnung, -erfassung und -verwaltung in folgende Anstellungsarten:

Ausleihpersonal mit Stundenlohn, 'Temporäranstellung', 'Payrolling', 'Selbstvermittler', 'Try and hire'.

Ausleihpersonal mit Monatslohn, 'Monatslohn mit Stundentarif', 'Monatslohn mit Monatstarif'.

Internes Personal mit Monatslohn, 'Internes Personal, welches mittels

Standardlohn

mit einem Mt.-Lohn verwaltet wird'.

Internes Personal mit Stundenlohn, 'Internes Personal, das mittels Einsatz/Rapporterfassung mit Std.-Lohn verwaltet wird'

Hinweis Im Kapitel '

Taggeldberechnungen

' finden Sie eine Zusammenfassung der verschiedenen TG-Berechnungen und Links zur den entsprechenden Detailbeschreibungen.

 
Folgende Konventionen gelten für alle folgend beschriebenen Abwesenheiten
  • Damit das TWM den Mutations-Code auf der BVG-Liste, der ALV-ZVB und dem Stundenjournal korrekt verwalten kann und bei der Rapportabgabekontrolle die KW nicht als fehlend angezeigt werden, ist es unbedingt nötig, alle Abwesenheiten gemäss bestätigter Arbeitsunfähigkeit im unteren Bereich der Rapporterfassungen mit einem Von- und Bis-Datum pro Monat zu erfassen.
  • Auch für die Verwaltung der Soll- und Ist-Stunden (z.B. für ArbN im 'Monatslohn mit Stundentarif') müssen alle entschuldigten Abwesenheiten unter den entsprechenden Lohnarten erfasst werden, damit die Ist-Stunden korrekt in den [Jahreskalender] übernommen werden.
  • Damit die QS-Abzüge korrekt berechnet werden, müssen TG-Zahlungen an QS-pflichtige (welche über einen Monat dauern), in den entsprechenden Monaten erfasst und abgerechnet werden.
  • Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit können auch Zwischenabrechnungen erstellt werden.
  • Taggelder der SUVA- und KTG-Versicherung sind QS- und BVG-Pflichtig, jedoch nicht AHV- und UV-Pflichtig.
    Hinweis Nur BVG-pflichtige ArbN wird ein BVG-Abzug berechnet und die BVG-Pflicht endet nach 3-Montiger Arbeitsunfähigkeit.
  • Taggelder der EO sind QS-, BVG- und AHV-pflichtig, jedoch nicht UV-pflichtig.
  • Taggelder von Arbeitgeber sind quellensteuer- und sozialleistungspflichtig.
 
 
Krankheit für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
  • Mittels Rapporterfassung werden bei 'Ausleihpersonal mit Stundenlohn' folgende Lohnarten erfasst:
    '242 TG ArbG Krankheit', bzw. '252 TG KTG Krankheit' inkl. Prozent der Arbeitsunfähigkeit und dem Von- & Bis-Datum.
  • Wenn keine Taggeldberechnung für diese Periode besteht, muss der Rapport auf den Status 'Provisorisch' gesetzt werden, damit dieser bei der 'Rapportverbuchung nicht in den Lohn' verbucht wird.
  • Wenn die Angaben des Taggeldanspruches (der KTG-Versicherung und evtl. des ArbG für die Wartefrist) vorliegen, kann unter der entsprechenden Lohnart das Taggeld erfasst und das Flag 'Provisorisch' deaktiviert werden.
    Hinweise
  • ArbN haben bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit für den laufenden und drei weitere Monate, Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Dieser Anspruch hat der ArbG auch von der zuständigen FAK. Da das TWM diesen Anspruch nicht automatisch in die Lohnabrechnung berechnet, muss dieser manuell berechnet und in der Rapporterfassung unter der Lohnart ''309 Kinder-/Ausbildungszulagen Nachzlg.' erfasst werden.
  • Für Taggeldzahlungen an Ausleihpersonal im 'Monatslohn mit Stundentarif', siehe Kapitel Montatslohn mit Stundentarf
  • Für Taggeldzahlungen an Ausleihpersonal im 'Monatslohn mit Monatstarif', siehe Kapitel Monatslohn mit Monatstarif
  • Für Taggeldzahlungen an internes Personal, siehe Kapitel Personal Intern mit Monatslohn
 
Unfall für Ausleihpersonal mit Stundenlohn
Wenn ein Arztzeugnis vorliegt, kann für die bestätigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit folgendes erfasst werden:
  • Mittels Rapporterfassung werden bei 'Ausleihpersonal mit Stundenlohn' folgende Lohnarten erfasst:
    '251 TG SUVA', bzw. '241 TG ArbG Unfall' inkl. Prozent der Arbeitsunfähigkeit und dem Von- & Bis-Datum.
  • Wenn keine Taggeldberechnung für diese Periode besteht, muss der Rapport auf den Status 'Provisorisch' gesetzt werden, damit dieser bei der 'Rapportverbuchung in den Lohn' nicht verbucht wird.
  • Wenn der Taggeldanspruch der SUVA vorliegt, kann gemäss Kapitel Taggeld ArbG bei Berufsunfall und eine evtl. Ergänzungsleistung ArbG berechnet werden.
  • Zudem kann unter der entsprechenden Lohnart das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst und das Flag 'Provisorisch' wieder deaktiviert werden.
Hinweise    
  • Kinderzulagen werden von der SUVA in das Unfalltaggeld einberechnet. Somit erhält der ArbN während der ganzen Zeit der Arbeitsunfähigkeit (auch über die Lohnfortzahlungspflicht des ArbG) Kinderzulagen im Unfalltaggeld. Gemäss AHV, bzw. FAK haben ArbN trotzdem für eine beschränkte Zeit (3 Monate) Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Da das TWM diese nicht automatisch in die Lohnabrechnung berechnet, muss dieser Anspruch manuell berechnet und in der Rapporterfassung unter der Lohnart ''309 Kinder-/Ausbildungszulagen Nachzlg.' erfasst werden.
  • Falls der ArbG eine Unfallergänzungsversicherung (z. Bsp. für die fehlenden 20%) abgeschlossen hat, kann dieses Taggeld unter der Lohnart 'Ergänzung zum UV' erfasst werden.
  • ArbN, welche zum Zeitpunkt des Unfalls im Zwischenverdienst sind, erhalten das Unfalltaggeld von der SUVA direkt ausbezahlt.
  • Dazu muss auf der Unfallmeldung vermerkt werden das der ArbN im Zwischenverdienst ist.
  • Die Arbeitslosenkasse übernimmt für ArbN im Zwischenverdienst die Karenztage. Somit muss der ArbG für ArbN im Zwischenverdienst keine Taggeldzahlungen leisten.
  • Für Taggeldzahlungen an Ausleihpersonal im 'Monatslohn mit Stundentarif', siehe Kapitel Montatslohn mit Stundentarf
  • Für Taggeldzahlungen an Ausleihpersonal im 'Monatslohn mit Monatstarif', siehe Kapitel Monatslohn mit Monatstarif
  • Für Taggeldzahlungen an internes Personal, siehe Kapitel Personal Intern mit Monatslohn
 
 
Militär und Zivilschutz/Zivildienst
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (der EO-Versicherung und evtl. des ArbG für Wartefrist) vorliegen, kann die Lohnart '240 TG ArbG Militär/Mutterschaft' bzw. '250 TG EO/Militär/Mutterschaft' inkl. den Prozent der Arbeitsunfähigkeit, das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst werden.
Während der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Artikel 324a OR Berner Skala hat der Arbeitgeber die BVG-Beiträge für bereits dem BVG angeschlossene ArbN weiterhin zu entrichten.
Hinweise
 
 
Mutter- Vaterschaftsentschädigung
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (durch die EO und den ArbG) vorliegen, kann das Taggeld unter folgenden Lohnart erfasst werden:
  • Taggeld ArbG: 240 TG ArbG Militär/Mutterschaft'
  • Taggeld EO für Militär: '250 TG-EO Militär, Zivilschutz- oder Schutzdienst'
  • Taggeld EO für Mutter- & Vaterschaftsentschädigung: '2501 TG-EO Mutter-/Vaterschaftsentschädigung'
    Hinweise
  • Zudem müssen die 'Prozent der Arbeitsunfähigkeit' und das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte
    'Lohn' erfasst werden.
  • Eine Zusammenfassung zu diesem Thema finden Sie im Kapitel Militär-, Zivilschutz- & Dienst und Mutterschaft.
  • Für Taggeldzahlungen an internes Personal, siehe Kapitel Personal Intern mit Monatslohn.