In folgendem Kapitel wird das 'Erfassen', 'Ermitteln' und 'Auszahlen' der Vermittlungsprämien erläutert.
Vermittlungsprämien erfassen
Bei der Datenerfassung ab Personalstammblatt, spätestens aber bei der definitiven Anstellung oder Festvermittlung, werden die Grunddaten gemäss Kapitel Vermittlungsprämie im Personalstamm, Register [Provisionen], im Bereich 'Vermittler', erfasst.
Fällige Vermittlungsprämien ermitteln
Jeweils nach der Rapporterfassung (damit alle erfassten Rapporte mitberücksichtigt werden) werden wie folgt die fälligen Vermittlungsprämien ermittelt:
Unter dem Menü 'TWM', 'Pendenzen', Register 'Prämien' anklicken. Detail dazu finden Sie im Kapitel Prämien
Mittels Icon (oben in der Menüleiste), den Bericht der fälligen 'Vermittlungsprämien' drucken.
Hinweis: Der Inhalt des Berichts enthält (in zwei Kapitel unterteilt) alle fälligen Vermittlungsprämien für temporäre Mitarbeiter sowie diejenigen von Festvermittlungen.
Aufgrund des Bericht 'Vermittlungsprämien' wird bei Personen, für welche eine Rapporterfassung besteht, folgende Mutationen vorgenommen:
In der Rapporterfassung, Register [Prämien], die Auszahlungsdaten ('Auszahlungs-Art', 'Auszahlungsdatum' und 'Betrag') mutieren.
Zusätzlich wird festgestellt, ob ein Vermittler eventuell eine Zusatzprämie (z. Bsp. wegen 5 bzw. 10 Vermittlungen) zugute hat und diese eingeben.
Vermittlungsprämien und eventuell fällige Zusatzprämie unter der Lohnart '132 Prämien' in der Rapporterfassung eingegeben.
Abschliessend kann zur Orientierung der ausbezahlten Vermittlungsprämie noch im Textsystem des Personalstamm der Brief 'Vermittlungsprämie (Begleitbrief zur Lohnabrechnung)' ausgedruckt und der Lohnabrechnung beigelegt werden.
Vermittlungsprämien an Dritte auszahlen
Vermittlungsprämien, welche an Vermittler (an Dritte, bzw. Personen mit welchen kein Anstellungsverhältnis besteht) ausbezahlt werden, müssen wie folgt abgearbeitet werden:
Im Personalstamm, Register [Provisionen], die Auszahlungsdaten der Vermittlungsprämie wie, 'Auszahlungs-Art', 'Auszahlungsdatum', 'Betrag' und evtl. 'Bemerkung' mutieren.
Zusätzlich wird festgestellt, ob ein Vermittler eventuell eine Zusatzprämie (z. Bsp. wegen 5 bzw. 10 Vermittlungen) zugute hat und diese eingeben.
Im Textsystem des Personalstamm, kann zur Info der Brief 'Vermittlungsprämie (Begleitbrief zu Check)' ausgedruckt und dem Vermittler zugestellt werden.
Abschliessend kann die Vermittlungsprämie und eine eventuell fällige Zusatzprämie überwiesen oder ein Check ausgestellt und dem Vermittler zugestellt werden.
Hinweise:
Zusatzprämien werden mit der 5., bzw. 10. Prämie zusammengerechnet (z. Bsp. CHF 700.- bzw. CHF 1'200.- statt CHF 200.-) und ausbezahlt.
Zusätzlich wird ins Feld Bemerkungen 'Zusatzprämie' geschrieben.