Die Art und Vorgehensweise einer Rechnungskorrektur muss vorgängig mit dem Kunden abgesprochen und festgelegt werden.
Rechnungskorrekturen können grundsätzlich wie folgt vorgenommen werden
1. Rechnung wird gelöscht, in der Rapporterfassung wird die Korrektur vorgenommen und anschliessend die Rapporte wieder verbucht.
Hinweise zu dieser Vorgehensweise:
Das Löschen von Rechnungen ist empfehlenswert, wenn die damit zurückgebuchten Rapporte noch nicht mittels einer Lohnabrechnung überwiesen wurden und somit auch die Rapportdaten für die Lohnabrechnung korrigiert werden können.
Wenn Sie diese Vorgehensweise wählen, und die falschen Daten bereits mit einer Lohnabrechnung abgerechnet wurden, muss in der Regel noch zusätzlich gemäss Kapitel Lohnkorrekturen & TWM-Mutationen eine Lohnkorrektur vorgenommen werden muss.
Bei diese Vorgehensweise muss der Kunde die alte, bzw. falsche Rechnung eliminieren und erhält eine neue, bzw. korrigierte Rechnung mit einer neuen Rechnungs-Nr.
2. Die Korrektur wird direkt in der bestehenden Rechnung vorgenommen
Hinweise zu dieser Vorgehensweise:
Diese Vorgehensweise ist empfehlenswert, wenn die Rapporte bereits mittels einer Lohnabrechnung überwiesen wurden und der Kunde auf eine neue, bzw. korrigierte Rechnung besteht.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel noch zusätzlich gemäss Kapitel Lohnkorrekturen & TWM-Mutationen auch eine Lohnkorrektur vorgenommen werden muss.
Bei diese Vorgehensweise muss der Kunde die alte, bzw. falsche Rechnung eliminieren und erhält eine neue, bzw. korrigierte Rechnung mit der gleichen Rechnungs-Nr.
3. Die Korrektur wird mittels Rapporterfassung in eine Folgerechnung und Lohnabrechnung integriert
Hinweise für Korrekturen, welche in eine Folgerechnung und Lohnabrechnung integriert werden:
Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass für den entsprechenden Mitarbeiter noch Rapporte zum verrechnen bestehen.
Korrekturen, welche in eine Folgerechnung integriert werden, sollten Sie nur vornehmen, wenn die Rechnungskorrektur gleichermassen eine Lohnkorrektur ist.
Zum Beispiel: Sie müssen zuviel- oder zuwenig fakturierte Normal-, Überzeit- oder Spesenkorrekturen korrigieren.
Bitte erfassen Sie die Korrektur unter der gleichen Lohnart, unter welcher der Fehler entstand.
Der Kunde muss informiert werden und die bestehende, bzw. falsche Rechnung bezahlen, da die Korrektur in einer Folgerechnung korrigiert wird.
Bei diese Vorgehensweise muss die Korrektur auf einem TWM-Mutationszettel (die Vorlage ist in der Textverarbeitung des Einsatzes) festgehalten werden.
Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass damit zugleich auch die nötige Lohnkorrektur vorgenommen werden kann.