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Korrekturen & TWM-Mutationen

letzte Mutation 25.09.2018
 
Einleitung:
Wenn die Lohnabrechnung noch nicht überwiesen wurde, wird eine Lohnkorrektur in der Regel durch das Löschen der Lohnabrechnung und anschliessender Korrektur in der Rapporterfassung und erneutem verbuchen der Rapporte korrigiert.
Wenn die Lohnabrechnung bereits überwiesen wurde, muss die Lohnkorrektur in die nächste Lohnverarbeitung / Lohnabrechnung integriert werden. Dazu muss die Lohnkorrektur auf einem TWM-Mutationszettel (die Vorlage ist in der Textverarbeitung des Einsatzes) festgehalten werden, welcher mit den Rapporten zusammen aufbewahrt und verarbeitet wird.
 
Hinweise zu Lohnkorrekturen:
 
Wir unterscheiden Lohnkorrekturen in folgende Kategorien:
A.  Arbeitnehmer mit Einsatz, bei welchen eine Lohnguthaben besteht
Bedingung für die Lohnkorrektur bildet ein Lohnguthaben, welches die Korrektur ermöglicht (ohne dabei eine neue Minuslohnabrechnung zu erzeugen).
Bei solchen ArbN wird die Lohnkorrektur in der Rapporterfassung mittels Lohnart 'Lohnkorrektur' oder 'Spesenkorrektur' korrigiert.
 
B.  Ausgetretene ArbN, bei welchen kein Lohnguthaben besteht, müssen wie folgt unterschieden werden:
B.1 Positive Lohnkorrekturen, diese können mit einer Standardverarbeitung erfolgen.
B.2 Negative Lohnkorrekturen, diese müssen von einer berechtigten Person wie folgt korrigiert werden:
B.3 Fälschlicherweise doppelt ausbezahlte Lohnabrechnungbetrag, welche zurück gefordert wird:
Einleitung: Damit der Lohnausweis und die Jahresendabrechnungen für die Sozialversicherungen korrekt sind, muss die doppelt erstellte Lohnabrechnung wie folgt gelöscht und dem Mitarbeiter der fälschlicherweise doppelte Auszahlungsbetrag in Rechnung gestellt werden.
       Datum:         'Datum der Lohnbelastung gemäss Bankauszug'
       Text:            'Rückforderung'
       Zusatztext:  'Doppelt ausbezahlte Lohnabrechnung vom Datum? von CHF ?'
       Betrag:         'Gemäss Lohnauszahlung'
       Konto:          'Bankkonto, in der Regel 1020'
       MWSt:           '0' (ohne MWSt)
Hinweise:
Konventionalstrafen und Schadenersatz:
Konventionalstrafen müssen in zwei Arten unterteilt werden:
A. Konventionalstrafe/Schadenersatz, mit welcher das Lohnguthaben um einen Teil reduziert wird:
B. Konventionalstrafe/Schadenersatz, mit welcher das gesamte Lohnguthaben storniert wird:
 
    
Rückforderung von Akontozahlungen
Falls aufgrund fehlendem Lohnguthaben ein Akonto-Vortragsbuchung (in der Rapporterfassung, Register 'Akonto') generiert wurde und dieser Betrag (da für die Person kein Lohnguthaben mehr besteht und nicht mehr angestellt ist/wird) mittels Rechnung zurück gefordert wird, müssen folgende Aktionen getätigt werden:
 
Ausbuchen von Vortrag (VT) Akontozahlungen
Falls zuviel ausbezahlte Akontozahlungen, welche als Vortrag (VT) im Register [Akonto] der Rapporterfassung hängen bleiben nicht zurück gefordert werden können (z. Bsp. da die Person nicht mehr auffindbar ist) und deshalb der Akontobetrag abgeschrieben werden muss, ist folgende FiBu-Buchung zu tätigen:
Datum
Text
Soll-Kto.
Haben-Kto.
Gem. Akonto VT
Abschreibung der Akontozahlung für Name Vorname
4090
2010
Zudem muss in der Rapporterfassung, Register [Akonto] die Akonto-VT-Buchung gelöscht werden.
Hinweis: Das Ausbuchen von normalen Akontozahlungen (DTA, DTA-SB oder Bar) muss jeweils problemspezifisch mit dem B&F Personal analysiert und getätigt werden.
 
Quellensteuer-Korrekturen und Nachträge
QS-Korrekturen müssen unbedingt gemäss den Konventionen gemäss Kapitel 'Quellensteuer-Korrekturen' vorgenommen werden, damit die QS-Abrechnung vom QS-Amt akzeptiert wird.
 
BVG Korrekturen und Nachträge
BVG Korrekturen und Nachträge müssen wie folgt unter der Lohnart '601 BVG-Korrektur' erfasst:
Zur Berechnung eines BVG Nachtrags siehe Kapitel BVG-Verwaltung.
Erfassen Sie in der Rapporterfassung (im unteren Datumsbereich) die Lohnart '601 BVG-Korrektur', in der Spalte 'Lohn' den Betrag und wählen Sie in der Spalte 'Text', 'Lohn' aus inkl. in der Spalte 'Info' folgenden Text:
Bei Korrekturen, 'Korrektur betreffend?'
Bei Nachträgen, 'Nachtrag für Monat/e?'
Hinweis: Der erfasste Text wird beim Aufbereiten der BVG Korrekturdaten und Excel-Datei in die Spalte 'Bemerkungen' übernommen und informiert die Pensionskasse über den Grund der Korrektur, bzw. Nachtrag.
 
Infos zu Rechnungskorrekturen finden Sie im Kapitel Rechnungskorrekturen.
 
Folgende Korrekturen können nur durch B&F erledigt werden:
 
Verbuchungsstatus der Rapporte mittels SQL-Abfrage mutieren:
 
Verbuchungsstatus der Rapporte:
0
 Unbekannt
1
 Erfasst
2
 Diverses
3
 Fakturiert    
4
 Lohnabrechnung    
9
 Abgerechnet