Bestimmte QS-Ämter akzeptieren nur QS-Abrechnungen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es dürfen keine Minusbeträge enthalten sein.
QS-Korrekturen müssen in einem der Folgemonate erfasst und auf der QS-Abrechnung enthalten sein.
Hinweise
Diese Regel wird vom QS-Amt Zürich verlangt.
B&F kann nicht garantieren, dass diese Regel für alle QS-Ämter Gültigkeit hat.
QS-Korrekturen werden je nach Voraussetzung unter einer der folgenden zwei Lohnarten erfasst:
'608 QS Storno oder Nachtrag' Unter dieser Lohnart erfasste Daten sind in der Regel selber festgestellte Fehler, welche korrigiert und auf der QS-Abrechnung aufgeführt sein müssen.
'609 QS- Korrektur (n. a. Abr.)' diese Daten sind auf der QS-Abrechnung nicht enthalten und dienen folgenden Zwecken:
Vom QS-Amt festgestellte und auf der QS-Rechnung bereits berücksichtigte Korrekturen, welche noch dem ArbN
gutgeschrieben/belastet werden.
Storno von dem ArbN bereits belasteten QS-Abzüge. Siehe dazu folgendes Thema 'Workflow QS-Korrekturen ....'.
Workflow QS-Korrekturen von bereits dem QS-Amt gemeldeten QS-Daten:
Erfassen Sie in der Rapporterfassung die Lohnart '608 QS Storno oder Nachtrag'.
Hinweis: Im Dialogfenster werden automatisch die QS-Parameter aus der letzten Anstellungsperiode übernommen.
Erfassen Sie im Dialogfenster den Monat der QS-Korrektur und satzbestimmende Betrag.
Hinweise:
Im Feld 'Bruttolohn' wird die QS-Basis aller Lohnabrechnungen des entsprechenden Monat übernommen.
Der satzbestimmende Betrag wird gemäss folgender Formel 'Berechnung des satzbestimmenden QS-Betrages' berechnet.
1.3. Erfassen Sie unter der Lohnart '609 QS-Korrektur (n. a. Abr.)' den bereits gemeldeten, falschen QS-Abzug
Hinweis: Somit wird der falsche, bereits abgezogene QS-Betrag storniert, bzw. dem ArbN gutgeschrieben.
Workflow von QS-Nachträgen:
Erfassen Sie in der Rapporterfassung die Lohnart '608 QS Storno oder Nachtrag'.
Hinweis: Im Dialogfenster werden automatisch die QS-Parameter aus der letzten Anstellungsperiode übernommen.
Erfassen Sie im Dialogfenster den Monat des QS-Nachtrags, die QS-Basis und der satzbestimmende Betrag.
Hinweise:
Zur Berechnung der 'QS-Basis' müssen die QS-pflichtigen Lohnarten inkl. Feiertags- Ferien- 13.-Mt.-Anteil addiert werden.
Der satzbestimmende Betrag wird gemäss folgender Formel 'Berechnung des satzbestimmenden QS-Betrages' berechnet.
Workflow von durch das QS-Amt vorgenommene und mitgeteilte QS-Korrekturen:
Erfassen Sie unter der Lohnart '609 QS-Korrektur (n. a. Abr.)' den Differenzbetrag gem. QS-Amt.
Hinweis: Somit wird der Differenzbetrag dem ArbN gutgeschrieben, bzw. belastet und auf der QS-Abrechnung nicht aufgeführt.
Berechnung des satzbestimmenden QS-Betrages bei ArbN mit Stundenlohn:
Ø Std.-Lohn =
GL1 inkl. Entschädigungen p./Std)
mal 180 = satzbestimmender QS-Betrag
Divisor-Anzahl
Hinweise
Falls der QS-pflichtige Betrag >= der satzbestimmende Betrag ist, gilt dieser als satzbestimmende QS-Betrag.
Wenn in einer Lohnabrechnung keine Normalstunden enthalten sind, (z.B. wenn der ArbN nur Taggeld erhält), dann erfolgt die Berechnung des satzbestimmenden QS-Betrag gemäss folgender Berechnung für 'ArbN mit Monatslohn'.
Wenn im selben Monat mehrere Lohnabrechnungen bestehen, wird die QS-Basis aller Lohnabrechnungen des entsprechenden Monats kumuliert und wenn dieser Betrag >= der höchste berechnete satzbestimmende Betrag ist, wird dieser als satzbestimmend genommen und vom berechneten QS-Abzugsbetrag derjenige Abzug der bestehenden Lohnabrechnung abgezogen.
Bei folgenden Lohnarten wird die Anzahl in die Divisor-Anzahl berechnet:
Gemäss Info des QS-Amt Zürich vom Juni 2020 ersetzen QS-Korrekturen die bereits gemeldeten QS-Daten für den entsprechenden Monat (und wenn der falsche QS-Abzug durch das QS-Amt bereits in Rechnung gestellt wurde), wird der Differenzbetrag auf der neuen QS-Rechnung belastet, bzw. gutgeschrieben.
Wenn für den entsprechenden ArbN und Monat noch keine QS-Abrechnung erfolgte, betrachtet das QS-Amt Zürich die Korrektur als Nachtrag und belastet diesen dem ArbG auf der QS-Rechnung.