×
Menü
Index

Quellensteuer-Korrekturen

letzte Mutation 31.07.2020
 
 
Einleitung
Bestimmte QS-Ämter akzeptieren nur QS-Abrechnungen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
QS-Korrekturen werden je nach Voraussetzung unter einer der folgenden zwei Lohnarten erfasst:
 
 
1.3. Erfassen Sie unter der Lohnart '609 QS-Korrektur (n. a. Abr.)' den bereits gemeldeten, falschen QS-Abzug
Hinweis: Somit wird der falsche, bereits abgezogene QS-Betrag storniert, bzw. dem ArbN gutgeschrieben.
 
Erfassen Sie unter der Lohnart '609 QS-Korrektur (n. a. Abr.)' den Differenzbetrag gem. QS-Amt.
Hinweis: Somit wird der Differenzbetrag dem ArbN gutgeschrieben, bzw. belastet und auf der QS-Abrechnung nicht aufgeführt.
 
Berechnung des satzbestimmenden QS-Betrages bei ArbN mit Stundenlohn:
Ø Std.-Lohn =
GL1 inkl. Entschädigungen p./Std)
 mal 180 = satzbestimmender QS-Betrag
Divisor-Anzahl
Hinweise
 
Berechnung des satzbestimmenden QS-Betrages bei ArbN mit Monatslohn:
QS-pflichtige Basis
 mal 30 = satzbestimmender QS-Betrag
Zeitperiode gem. Anstellungsperiode 
 
Hinweise