Die Berechnung des Quellensteuerabzuges erfolgt im TWM-Comatic auf Basis des QS-pflichtigen Betrages und des berechneten satzbestimmenden QS-Betrages.
Der satzbestimmende QS-Betrag wird bei ArbN mit Stundenlohn wie folgt berechnet werden:
Ø Std.-Lohn =
GL1 inkl. Entschädigungen p./Std)
mal 180 = satzbestimmender QS-Betrag
Divisor-Anzahl
Hinweise
Falls der QS-pflichtige Betrag >= der berechnete satzbestimmende Betrag ist, gilt dieser als satzbestimmende QS-Betrag.
Wenn in einer Lohnabrechnung keine Normalstunden enthalten sind, (z.B. wenn der ArbN nur Taggeld erhält) dann erfolgt die Berechnung des satzbestimmenden QS-Betrages gemäss folgender Berechnung für 'ArbN mit Monatslohn'.
Wenn im selben Monat mehrere Lohnabrechnungen bestehen, wird die QS-Basis aller Lohnabrechnungen des entsprechenden Monates kumuliert und wenn dieser Betrag >= der höchste berechnete satzbestimmende Betrag ist, wird dieser als satzbestimmend genommen und vom berechneten QS-Abzugsbetrag derjenige Abzug der bestehenden Lohnabrechnung abgezogen.
Bei folgenden Lohnarten wird die Anzahl in die Divisor-Anzahl berechnet:
Der satzbestimmende QS-Betrag wird bei ArbN mit Monatslohn wie folgt berechnet werden:
QS-pflichtige Basis
mal 30 = satzbestimmender QS-Betrag
Arbeitsperiode gemäss Anstellungsperiode
Hinweise
Wir empfehlen für Quellensteuer- und Lohnpfändungspflichtige nur eine Lohnverarbeitung pro Monat zu erstellen.
Wenn Sie für QS-pflichtige mehrere Lohnabrechnungen im gleichen Monat erstellen, werden durch das System die QS-Abzüge aller Lohnabrechnung dieses Monates miteinander verrechnet.
Das Lohnabrechnungs- und Bis-Datum in der Anstellungsperiode wird durch das System automatisch auf den letzten Arbeitstag (bei QS-pflichtigen + 2 Tage), spätestens jedoch den letzten Tag des ausgewählten Lohnabrechnungs-Monats festgelegt.
Damit der Quellensteuerabzug richtig berechnet wird, müssen folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:
Rapporte einer Vormonatsperiode, (welche z. Bsp. zu spät abgegeben wurden) müssen separat ausgewählt und unter der Auswahl des entsprechenden Monats verbucht, bzw. abgerechnet werden.
Bei Taggeldauszahlungen (SUVA- oder KTG) muss zur korrekten QS-Berechnung das Taggeld für jeden Monat separat abgerechnet werden.
Für die Abwesenheitstage muss eine Rapporterfassung (gemäss Kapitel 'Krankheit, Unfall & Militär') erfolgen.
Hinweis Für ArbN, welche eine Lohnpfändung (LP) mit einem Existenzminimum haben, darf unbedingt nur einmal monatlich eine Lohnabrechnung erstellt werden, damit der Auszahlungsbetrag korrekt verteilt/überwiesen wird.
Die Voraussetzung zur korrekten Berechnung der Lohnpfändung werden im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] durch die Eingaben der Begünstigten bestimmt.