×
Menü
Index

Lohnverarbeitung QS- oder LP-pflichtige

letzte Mutation 31.07.2020
 
Einleitung:
Die Berechnung des Quellensteuerabzuges erfolgt im TWM-Comatic auf Basis des QS-pflichtigen Betrages und des berechneten satzbestimmenden QS-Betrages.
 
Der satzbestimmende QS-Betrag wird bei ArbN mit Stundenlohn wie folgt berechnet werden:
Ø Std.-Lohn =
GL1 inkl. Entschädigungen p./Std)
 mal 180 = satzbestimmender QS-Betrag
Divisor-Anzahl
Hinweise
Hinweise
 
Damit der Quellensteuerabzug richtig berechnet wird, müssen folgende Punkte unbedingt eingehalten werden:
Hinweis Für ArbN, welche eine Lohnpfändung (LP) mit einem Existenzminimum haben, darf unbedingt nur einmal monatlich eine Lohnabrechnung erstellt werden, damit der Auszahlungsbetrag korrekt verteilt/überwiesen wird.
Die Voraussetzung zur korrekten Berechnung der Lohnpfändung werden im Personalstamm, Register [Zahlungsmodus] durch die Eingaben der Begünstigten bestimmt.