Krankheit, Unfall, Militär und Mutterschaft
letzte Mutation 04.10.2019
Einleitung
Zur korrekten Datenverwaltung und damit die Daten auf den Berichten korrekt sind, müssen alle Abwesenheiten (entschuldigt oder unentschuldigt) mittels Rapporterfassung erfasst werden.
Im folgenden Kapitel werden entschuldigte Abwesenheiten, unterteilt in die Themen
'Krankheit', 'Unfall', 'Militär' und 'Mutterschaft' beschreiben.
Folgende Konventionen gelten für alle folgend beschriebenen Abwesenheiten
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Entschuldigte Abwesenheiten müssen in der Rapporterfassungen mit einem Von- und Bis-Datum pro Monat erfasst werden.
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Damit die QS-Abzüge korrekt berechnet werden, müssen TG-Zahlungen an QS-pflichtige (welche zwei oder mehrere Monate betreffen), in den entsprechenden Monaten erfasst, bzw. abgerechnet werden.
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Damit das TWM den Mutations-Code auf der BVG-Liste, der ALV-ZVB und dem Stundenjournal korrekt verwalten kann und bei der Rapportabgabekontrolle die KW nicht als fehlend angezeigt werden , ist es unbedingt nötig, alle Abwesenheiten gemäss bestätigter Arbeitsunfähigkeit zu erfassen.
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Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit können auch Zwischenabrechnungen erstellt werden.
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Bei einer Verwaltung der Soll- und Ist-Stunden (z.B. für ArbN im 'Monatslohn mit Stundentarif') müssen alle entschuldigten Abwesenheiten wegen (Krankheit, Unfall, Militär und Mutterschaft) unter den entsprechenden Lohnarten erfasst werden, damit die Ist-Stunden korrekt in den [Jahreskalender] übernommen werden.
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Taggelder der Unfall- und Krankentaggeldversicherung sind quellensteuerpflichtig, jedoch nicht sozialleistungspflichtig.
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Taggelder der EO sind nur quellensteuer- und AHV-pflichtig, jedoch nicht UV-pflichtig.
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Taggelder von Arbeitgeber sind quellensteuer- und sozialleistungspflichtig.
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Krankheit
Wenn eine Arztzeugnis vorliegt, welches die Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Periode bestätigt, muss diese wie folgt erfasst werden:
Unfall
Wenn eine Arztzeugnis vorliegt, welches die Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Periode bestätigt, muss diese wie folgt erfasst werden:
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Mittels Rapporterfassung wird im unteren Bereich die entsprechende Lohnart '251 TG SUVA', bzw. '241 TG ArbG Unfall', inkl. den Prozent der Arbeitsunfähigkeit und dem Von- und Bis-Datum erfasst.
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Wenn keine Taggeldberechnung für diese Periode besteht, muss der Rapport auf den Status 'Provisorisch' gesetzt werden, damit dieser bei der 'Rapportverbuchung in den Lohn' nicht verbucht wird.
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Wenn der Taggeldanspruch der SUVA vorliegt, kann gemäss Kapitel Taggeld ArbG bei Berufsunfall und eine evtl. Ergänzungsleistung ArbG berechnet werden.
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Zudem kann unter der entsprechenden Lohnart das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst und das Flag 'Provisorisch' wieder deaktiviert werden.
Hinweise:
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Kinderzulagen werden von der SUVA in das Unfalltaggeld einberechnet. Somit erhält der ArbN während der ganzen Zeit der Arbeitsunfähigkeit (auch über die Lohnfortzahlungspflicht des ArbG) Kinderzulagen im Unfalltaggeld. Gemäss AHV, bzw. FAK haben ArbN trotzdem für eine beschränkte Zeit (3 Monate) Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Da das TWM diese nicht automatisch in die Lohnabrechnung berechnet, muss dieser Anspruch manuell berechnet und in der Rapporterfassung unter der Lohnart ''309 Kinder-/Ausbildungszulagen Nachzlg.' erfasst werden.
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Falls der ArbG eine Unfallergänzungsversicherung (z. Bsp. für die fehlenden 20%) abgeschlossen hat, kann dieses Taggeld unter der Lohnart 'Ergänzung zum UV' erfasst werden.
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ArbN, welche zum Zeitpunkt des Unfalls im Zwischenverdienst sind, erhalten das Unfalltaggeld von der SUVA direkt ausbezahlt.
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Dazu muss auf der Unfallmeldung vermerkt werden das der ArbN im Zwischenverdienst ist.
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Die Arbeitslosenkasse übernimmt für ArbN im Zwischenverdienst die Karenztage. Somit muss der ArbG für ArbN im Zwischenverdienst keine Taggeldzahlungen leisten.
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Militär und Zivilschutz/Zivildienst
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (der EO-Versicherung und evtl. des ArbG für Wartefrist) vorliegen, kann die Lohnart '240 TG ArbG Militär/Mutterschaft' bzw. '250 TG EO/Militär/Mutterschaft' inkl. den Prozent der Arbeitsunfähigkeit, das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst werden.
Während der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss Artikel 324a OR Berner Skala hat der Arbeitgeber die BVG-Beiträge für bereits dem BVG angeschlossene ArbN weiterhin zu entrichten.
Hinweise:
Mutterschaft
Sobald die Angaben des Taggeldanspruchs (durch den ArbG und die EO-Versicherung) vorliegen, kann die Lohnart
'240 TG ArbG Militär/Mutterschaft' bzw. '250 TG EO/Militär/Mutterschaft' inkl. den Prozent der Arbeitsunfähigkeit,
das Von- und Bis-Datum, sowie das Taggeld in der Spalte 'Lohn' erfasst werden.
Hinweise: