Wenn in der Personalübersicht, das Flagfeld '13. Mt.' aktiviert ist, wird der im TWM berechnete Anteil 13.-Monatslohn in ein persönliches Fondskonto und in das FiBu-Rückstellungskonto 20093 gebucht.
Wir unterscheiden Auszahlungen für den 13.-Monatslohn wie folgt:
a. 13.-Mt.-Fond Teilauszahlung(ArbN wünscht eine Teilauszahlung des 13.-Mt-Fond)
Eingaben für 13.-Mt.Fond Teilauszahlung:
Unter Lohnart '140 13.-Mt-Fond Teilauszahlung' in der Spalte 'Lohn' den Betrag (z. Bsp. 500.00) eingeben.
Resultat:
Wenn die Teilauszahlung >als das Fondguthaben ist, wird der Betrag durch das System entsprechend gekürzt.
b. 13.-Mt-Fond Auszahlung (ArbN wünscht die Auszahlung des gesamten 13.-Mt.-Fond)
Eingaben für 13.-Mt.-Fond Gesamtauszahlung:
Lohnart '141 13.-Mt-Fond Auszahlung' eingeben(alle Felder sind gesperrt, bzw. es ist keine Eingabe nötig!)
Resultat:
Das System ermittelt das gesamte Guthaben des 13.-Mt.-Fond inkl. den letzten (erfassten) Rapporten und übergibt diesen Betrag in die Lohnabrechnung. Der 13.-Mt.-Fond wird somit saldiert!
Hinweise zu 13. Mt.-Fond Auszahlung:
Da im TWM auf den Rückstellungsbetrag in den Fond bereits die Prämien für FAR und WBK/VZK sowie die Quellensteuer abgezogen werden, fallen diese Prämien bei einer 13.-Mt.-Fond-Teil-, bzw. Auszahlung weg.
Da im TWM der Rückstellungsbetrag in den Fond nicht in die KTG-, AHV- und UV-Basis kumuliert wird, erfolgen diese Sozialleistungsabzüge erst bei '13.-Mt.-Fond Teilauszahlungen' und '13.-Mt-Fond Auszahlungen'.
Wenn die Auszahlung des '13. Mt.-Fond' in einer Rapportwoche eines Vorjahres erfasst wurde und unter TWM-Einstellungen, Register [AHV/FAK/GAV] das Flag 'Lohnbuchhaltung gesperrt' in den Vorjahren aktiv ist, wird beim Verbuchen des Rapportes in den Lohn die Lohnabrechnung mit Datum 03.01.JJJJ, bzw. bei Auszahlungen über CHF 1'250.- mit entsprechend späterem Datum generiert damit der ALV- und NBU-pflichtige Lohn nicht maximiert wird.
(Im Jahr 2016 ist maximal CHF 411.66 pro Tag, CHF 12'350.- pro Monat, bzw. CHF 148'200 pro Jahr NBU und ALV1 pflichtig).
Zusätzlich wird eine neue Anstellungsperiode Ab 01.01.JJJJ und Bis-Datum gemäss Lohnabrechnungsdatum generiert.
Hinweise zu 13. Mt.-Fond Auszahlungen aus Vorjahren bei Saldoübernahme aus einem anderen System:
Bei einem Systemwechsel auf TWM müssen folgende Punkte unbedingt beachtet werden:
Abklären, ob die Rückstellungen für 13.-Montatslohn im alten System bereits in die Basis der QS sowie AHV, UV etc. genommen wurde oder nicht?
Die Lohnart '142 13.-Mt.-Fond Auszahlung (Vorjahr)' muss durch B&F entsprechend den Voraussetzungen gemäss Punkt 1 angepasst werden.
Vorjahresfonds aus einem anderen System müssen bei den Eröffnungsbuchungen in ein separates Passivkonto (in der Regel Kto. 20094) gebucht werden.
Auszahlungen von Vorjahresguthaben müssen unter der Lohnart '142 13.-Mt.-Fond Auszahlung (Vorjahr)' erfasst werden und werden somit automatisch in das Kto. 20094 gebucht.