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Taggelder abgrenzen

letzte Mutation 08.05.2017
 
 
Einleitung
Grundsätzlich müssen alle Taggeldzahlungen von Versicherungen und ArbG, welche für das Vorjahr sind, gemäss Kapitel Vorjahresrapporte & Taggelder verarbeiten periodengerecht abgerechnet werden.
 
Im TWM werden Taggelder der Versicherungen (KTG, SUVA und EO) so verwaltet, dass die Versicherungszahlung in das gleiche Konto (4006, bzw. 5006) gebucht wird, wie die  TG-Lohnzahlungen an ArbN.
Dies hat zur Folge, dass diese Konten per 31.12. nach Eingang der Versicherungszahlung und der TG-Lohnzahlung ausgeglichen sind.
 
 
Versicherungszahlungen die erst im neuen Jahr überwiesen werden, jedoch mit einer Lohnabrechnung im Vorjahr abgerechnet wurden, sowie solche, die im alten Jahr überwiesen wurden und erst im neuen Jahr mittels Lohnabrechnung ausbezahlt wurden , müssen wie folgt verarbeitet werden:
Hinweis: Taggelder, welche im gleichen Jahr überwiesen werden, wie die Lohnabrechnung erfolgte, müssen nicht abgegrenzt werden.
 
 
 
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