Weiterbildungen für Temporäre
letzte Mutation 02.06.2020
Einleitung:
Wer dem GAV Personalverleih untersteht, profitiert von subventionierter Weiterbildung.
Temporäre ArbN erhalten bis zu CHF 5'000.- für Weiterbildung und bis CHF 2'250.- für Lohnausfall.
temptraining unterstützt Kurse, die ArbN in Ihrem Beruf weiterbringen und diese fit für die Zukunft machen.
Diese sind: Sprachkurse, Schulungen für die Arbeitssicherheit oder eine fachliche Weiterbildung.
Wichtig ist, dass der Kurs an einer Schule stattfindet, die von temptraining anerkannt ist.
Unter 'www.temptraining.ch' finden Sie ein Informationsvideo und weitere Informationen zu den Anspruchsbedingungen, der Vorgehensweise sowie den durch temptraining anerkannten Bildungsinstituten.
Folgend möchten wir die wichtigsten Punkte zu diesem Thema erläutern.
Hinweis: Folgende Erläuterungen erfolgten gemäss den Konventionen Mai 2020. B&F kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen.
Allgemeine Infos:
Grundsätzlich kann das Gesuch auf Weiterbildung direkt vom ArbN oder durch den Personaldienstleister erfolgen. Wenn der ArbN das Gesuch stellt, ist es dessen Aufgabe, die Bedingungen zum Anspruch abzuklären, die nötigen Unterlagen zu beschaffen und einzureichen.
Bei den folgenden Beschreibungen, gehen wir davon aus, dass der Personaldienstleister das Gesuch stellt.
Folgende Bedingungen müssen für ein Weiterbildungsgesuch, bzw. einen Anspruch erfüllt sein:
Sie haben in den letzten 12 Monaten temporär gearbeitet und zwar mindestens
176 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 1'000 für Weiterbildung und maximal CHF 250 für Lohnausfall
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352 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 2'000 für Weiterbildung und maximal CHF 750 für Lohnausfall
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528 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 3'000 für Weiterbildung und maximal CHF 1'250 für Lohnausfall.
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704 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 4'000 für Weiterbildung und maximal CHF 1'750 für Lohnausfall
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880 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 5'000 für Weiterbildung und maximal CHF 2'250 für Lohnausfall.
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Der ArbN unterstehen dem GAV Personalverleih.
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Die Weiterbildung hält den ArbN fit für den Arbeitsmarkt oder bringt Sie beruflich weiter
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Die Weiterbildung wurde noch nicht begonnen.
Für begonnene Kurs wird das Gesuch abgelehnt.
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Der ausgewählte Kurs findet an einer Schule in der Schweiz statt, die von temptraining anerkannt ist.
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Wie folgt, wird das Gesuch gestellt:
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Prüfen Sie im Bildungsverzeichnis auf www.temptraining.ch, ob die Schule von temptraining anerkannt ist, da sonst kein Beitrag geleistet wird.
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Auf www.temptraining.ch können Sie das Gesuch stellen. Wichtig ist, dass das Gesuch vor Kursbeginn bei temptraining eingereicht wird. Senden Sie Ihr Gesuch zusammen mit den geforderten Unterlagen (Kopie von Identitätskarte / Pass, Lohnabrechnungen für die erforderlichen Stunden Temporärarbeit, Kursbeschrieb und Einsatzvertrag (nur bei Arbeitssicherheitskursen und bei Anstellung im Monatslohn).
Hinweis Bei einem unbefristeten Vertrag oder einer Festanstellung kann als Nachweis der WBK/VZK-Beiträge anstelle der Lohnabrechnungen dem ArbN die ArbN-Bestätigung ausgehändigt werden.
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TEMPTRAINING PRÜFT IHR GESUCH
temptraining gibt Ihnen schriftlich Bescheid
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Ist der Bescheid positiv, melden Sie sich definitiv für den bewilligten Kurs an. Sie bezahlen die Kurskosten im Voraus selber.
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TEMPTRAINING VERGÜTET DIE KOSTEN
Auf www.temptraining.ch können Sie nach Kursende den Antrag zur Auszahlung stellen. Dazu braucht temptraining folgende Unterlagen: Kursteilnahmebestätigung, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis zum Kurs, Überweisungs, bzw. Bankkonto, Spesenbelege und den Nachweis für den Lohnausfall.