×
Menü
Index

Weiterbildungen für Temporäre

letzte Mutation 02.06.2020
 
Einleitung:
Wer dem GAV Personalverleih untersteht, profitiert von subventionierter Weiterbildung.
Temporäre ArbN erhalten bis zu CHF 5'000.- für Weiterbildung und bis CHF 2'250.- für Lohnausfall.
temptraining unterstützt Kurse, die ArbN in Ihrem Beruf weiterbringen und diese fit für die Zukunft machen.
Diese sind: Sprachkurse, Schulungen für die Arbeitssicherheit oder eine fachliche Weiterbildung.
Wichtig ist, dass der Kurs an einer Schule stattfindet, die von temptraining anerkannt ist.
 
Unter 'www.temptraining.ch' finden Sie ein Informationsvideo und weitere Informationen zu den Anspruchsbedingungen, der Vorgehensweise sowie den durch temptraining anerkannten Bildungsinstituten.
 
Folgend möchten wir die wichtigsten Punkte zu diesem Thema erläutern.
Hinweis: Folgende Erläuterungen erfolgten gemäss den Konventionen Mai 2020. B&F kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Korrektheit übernehmen.
 
Allgemeine Infos:
Grundsätzlich kann das Gesuch auf Weiterbildung direkt vom ArbN oder durch den Personaldienstleister erfolgen. Wenn der ArbN das Gesuch stellt, ist es dessen Aufgabe, die Bedingungen zum Anspruch abzuklären, die nötigen Unterlagen zu beschaffen und einzureichen.
Bei den folgenden Beschreibungen, gehen wir davon aus, dass der Personaldienstleister das Gesuch stellt.
 
Folgende Bedingungen müssen für ein Weiterbildungsgesuch, bzw. einen Anspruch erfüllt sein:
Sie haben in den letzten 12 Monaten temporär gearbeitet und zwar mindestens
176 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 1'000 für Weiterbildung und maximal CHF 250 für Lohnausfall
352 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 2'000 für Weiterbildung und maximal CHF 750 für Lohnausfall
528 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 3'000 für Weiterbildung und maximal CHF 1'250 für Lohnausfall.
704 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 4'000 für Weiterbildung und maximal CHF 1'750 für Lohnausfall
880 Stunden: ArbN hat Anspruch auf:
CHF 5'000 für Weiterbildung und maximal CHF 2'250 für Lohnausfall.
Der ArbN unterstehen dem GAV Personalverleih.
 
Die Weiterbildung hält den ArbN fit für den Arbeitsmarkt oder bringt Sie beruflich weiter
Die Weiterbildung wurde noch nicht begonnen.
Für begonnene Kurs wird das Gesuch abgelehnt.
 
Der ausgewählte Kurs findet an einer Schule in der Schweiz statt, die von temptraining anerkannt ist.
B&F empfiehlt, dass vorab unter 'www.temptraining.ch' der Anspruch geprüft wird.
 
 
Wie folgt, wird das Gesuch gestellt: