Weiterbildungen abrechnen
letzte Mutation 02.06.2020
Einleitung:
Im Kapitel 'Weiterbildungen für Temporäre' finden Sie alle Infos zu den Voraussetzungen und der Vorgehensweise für einen Antrag auf Weiterbildungen durch den ArbG.
Im folgenden Kapitel wird der Antrag zur Auszahlung und Abrechnung von Weiterbildungskosten und Lohnersatzleistungen durch den Personaldienstleister beschrieben.
Weiterbildungskosten abrechnen
Gemäss Artikel Abs. 1 - 3 werden Weiterbildungskosten in folgendem Umfang vergütet:
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Anmeldegebühren, Schulgebühren, Lehrmittel bis CHF 100.- pro Kurs und Prüfungsgebühren;
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Mobilitätskosten im Wert eines ½ Tax Bahnbillets 2. Klasse vom Wohn- an den Kursort und zurück gegen Beleg von ÖV-Fahrkarten, Mietvelorechnungen und Fahrkosten mit dem Auto werden mit CHF 0.50 pro Km berechnet;
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Verpflegungskosten in der Höhe von CHF 20.- bei eintägigen Kursen gegen Beleg;
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Unterkunfts- und Verpflegungskosten in der Höhe von CHF 100.- bei mehrtägigen Kursen gegen Beleg, sofern die gesamte Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehr vom Wohn- zum Kursort und zurück täglich mehr als 3 Stunden betragen würde.
Workflow des Antrags auf Weiterbildungskosten
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Auf www.temptraining.ch kann unter 'Geld erhalten' nach Kursende der Antrag zur Auszahlung gestellt werden.
Stellen Sie alle geforderten und aufgelisteten Dokumente zusammen. Dies sind in der Regel:
Kursteilnahmebestätigung, Rechnungskopie und Zahlungsnachweis zum Kurs, Überweisungs, bzw. Bankkonto, Spesenbelege und den Nachweis für den Lohnausfall, welcher beim Antrag durch den Personaldienstleister mittels Lohnabrechnung, auf welcher der Lohnausfall Weiterbildung' enthalten ist bestätigen wird.
Wenn der ArbN den Antrag der Weiterbildungskosten beantragt, muss der ArbG dem ArbN den Lohnausfall mittels der Textvorlage 'Bestätigung Lohnausfall', welche im Textsystem des Personalstammes enthalten ist, bestätigen.
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Klicken Sie im Bereich 'Für Personaldienstleister' auf die Schaltfläche [jetzt das Geld erhalten].
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Beantworten Sie die Fragen auf dem 'Antrag zur Auszahlung via Vermittler'.
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Drucken Sie das Antragsformular mittels Schaltfläche [PDF drucken].
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Senden Sie das Antragsformular inkl. sämtlichen Belege/Quittungen an folgende Adresse:
oder
temptraining
c/o swissstaffing
Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf
Die Lohnausfallentschädigung
Voraussetzungen für Lohnausfallentschädigung
Es besteht nur ein Anspruch auf Lohnausfallentschädigung für Weiterbildungen, welche pro Woche nicht mehr als 5 Tage dauern und zwischen Montag bis Samstag und 08:00 und 18:00 Uhr stattfinden.
Der Kurs muss mindestens 4 Stunden pro Kurstag dauern. Im Maximum darf er 8,4 Stunden pro Kurstag dauern.
Berechnung der Lohnausfallentschädigung
Die Lohnausfallentschädigung wird anhand des letzten Basislohnes pro Stunde (Lohn exkl. Feiertags- Ferien und 13.-Monatslohn) und der Anzahl Stunden berechnet.
Für die Lohnausfallentschädigung gibt es genau wie beim Kursbetrag eine Höchstgrenze pro Tag.
Für Lohnausfall gilt: max. CHF 250.- pro Kurstag, resp. CHF 29.75 pro Stunde.
Zudem ist die max. Lohnausfallentschädigung wie folgt von den geleisteten Einsatzstunden abhängig:
CHF 250.- bei 176 Stunden / CHF 750.- bei 352 Stunden / CHF 1'250.- bei 528 Stunden /
CHF 2'000.- bei 704 Stunden / CHF 2'250.- bei 880 Stunden, innerhalb der ersten 6 Monate.
Wobei in einem Kalenderjahr nicht mehr als CHF 2'000.- an Lohnausfallenschädigung entrichtet werden darf.
Hinweise
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Die Lohnausfallentschädigung kann nicht fix im Voraus berechnet werden.
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Gründe dafür sind Abzüge, wie beispielsweise Quellensteuern.
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Eine provisorische Berechnung erstellt temptraining anhand des eingereichten Stundenplans.
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Eine Anpassung ist bei der Auszahlung möglich. Dies anhand der Kursbestätigung.
Lohnausfallentschädigung und evtl. Weiterbildungskosten für den Lohn erfassen
Aus administrativen Gründen empfehlen wir (exkl. bei ArbN mit Anstellungsart 'Monatslohn mit Stundentarif') die Auszahlung durch temptraining für Lohnausfallentschädigung, sowie durch den ArbN geleisteten Zahlungen für Weiterbildungskosten, direkt an den ArbN zu vergüten.
Wenn die Auszahlung für ArbN Ansprüche, bzw. (Lohnausfallentschädigung, sowie durch den ArbN geleistete Kurskosten oder Spesen) an den Personaldienstleister ausbezahlt werden, können diese mittels Rapporterfassung wie folgt erfasst werden: